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Neue Höhe des Essenszuschusses und der Kostenvergütung für Dienstreisen in der Groß-und Einzelandelsbranche Sloweniens

2013-07

Nachdem die Vertreter der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber der Groß- und Einzelhandelsbranche Sloweniens ab Juni 2013 die minimalen Grundentgelte für die einzelnen Tarifklassen um 1,0 % wie auch den Mindestbetrag des Urlaubsgelds für das Jahr 2013 anhoben, haben sie nun noch zusätzlich vereinbart, dass auch die Essenszuschüsse, die im Tarifanhang zum Kollektivvertrag der Groß- und Einzelhandelsbranche Sloweniens bestimmt sind, mit dem 1. Juli erhöht werden.

Wegen Anpassung an den durchschnittlichen Lebenshaltungsindex beträgt die Höhe des Essenszuschusses 4,24 EUR/Tag sowie die Kostenvergütung für Dienstreisen 6,13 EUR für 6 bis 8 Stunden dauernde Dienstreisen, 8,76 EUR für 8 bis 12 Stunden dauernde Dienstreisen und 17,30 EUR für mehr als 12 Stunden dauernde Dienstreisen.