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Neuer Kollektivvertrag der Metall- und Gießereibranche Sloweniens

2014-10

Mitte Oktober haben Arbeitgebervertreter (Wirtschaftskammer Sloweniens und Vereinigung der Arbeitgeber Sloweniens) sowie die Gewerkschaften der Metall- und Elektroindustrie einen neuen Kollektivvertrag der Metall- und Gießereibranche abgeschlossen. Der unbefristete Kollektivvertrag gilt für alle Arbeitnehmer, die bei denjenigen Mitgliedern der Vertragspartner des Kollektivvertrages beschäftigt sind, deren Kerntätigkeit einer der im Kollektivvertrag genannten Metallverarbeitungstätigkeiten entspricht.

Der Kollektivvertrag wird teilweise an das neue Gesetz über Arbeitsverhältnisse (ZDR) angepasst, welches Mitte 2013 verabschiedet wurde, weshalb er eine ganze Reihe von neuen Regelungen und Änderungen gegenüber dem alten Kollektivvertrag aus dem Jahre 2006 enthält. Unter anderem verringert der neue Kollektivvertrag ab 2015 die Zahl der Urlaubstage, regelt die Möglichkeit der Verrichtung des Praktikums neu, ermöglicht den Abschluss befristeter Arbeitsverträge in zusätzlichen Fällen, führt neue Fälle ein, in denen die Verrichtung einer anderen Arbeit angeordnet werden kann, und verlängert deren Dauer, vereinfacht die Kündigung des Arbeitsvertrages gemäß der neuen gesetzlichen Regelung, schreibt die Aussetzung des Arbeitsvertrages im Falle einer vom bevollmächtigten Arbeitsmediziner festgestellten Arbeitsunfähigkeit vor, ändert die Zulage für die Beschäftigungszeit, da diese nunmehr an den letzten Arbeitgeber gebunden ist, und ändert die Beträge der Mindestgrundentgelte sowie des Urlaubsgelds.