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Steuerlich anerkannte Tätigkeiten im Rahmen der Steuererleichterungen für Investitionen in Forschung und Entwicklung

2014-07

Nach Artikel 55 des slowenischen Körperschaftsteuergesetzes (Zakon o davku od dohodkov pravnih oseb) können Steuerpflichtige eine Steuererleichterung für Investitionen in Forschung und Entwicklung in Höhe von 100 % des Investitionsbetrages geltend machen. Die Regelung zur Inanspruchnahme von Steuererleichterungen für Investitionen in Forschung und Entwicklung definiert die Art und den Inhalt derjenigen Investitionen, die als "Investitionen in Forschung und Entwicklung" gelten. Im Falle eines Zweifels, ob eine "Investition in Forschung und Entwicklung" vorliegt, kann die Finanzbehörde das für Technologie zuständige Ministerium um eine Beurteilung ersuchen.

Das Ministerium hat Anfang Juni eine allgemeine Stellungnahme zur inhaltlichen Beurteilung von Investitionen veröffentlicht: Als Grundkriterium zur Unterscheidung der Forschung und Entwicklung von anderen damit verbundenen Tätigkeiten gilt das Vorliegen eines wesentlichen Elements einer Neuerung und einer Lösung einer wissenschaftlichen und/oder technologischen Unklarheit, was bedeutet, dass die Lösung eines gewissen Problems für jemanden, der über einen Grundumfang von allgemeinem Wissen und Technikkenntnissen auf dem betreffenden Gebiet verfügt, nicht ersichtlich ist.

Laut Stellungnahme des Ministeriums umfassen Innovationsprojekte bzw. Projekte "zum wirtschaftlich erfolgreichen Einsatz neuer Lösungen" in der Regel mehrere verschiedene Tätigkeiten, die zusammen zum Enderfolg führen, jedoch kein Synonym für die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit sind, weshalb auch nicht bei allen Beträgen, die für diese Tätigkeiten aufgewandt werden, Anspruch auf solche Behandlung besteht. Zur Bestimmung des geeigneten Inhalts und Umfangs, der den Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Steuererleichterungen für Forschung und Entwicklung entspricht, muss der Investor, der ein Innovationsprojekt ausführt, daher bei Bedarf eine spezielle, den Regeln für diesbezügliche Steuererleichterungen genügende Beschreibung des Inhalts und der Beträge besorgen, die den Definitionen für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten entsprechen.

Bei der Zusammensetzung komplexerer Lösungen aus Bauteilen, die bereits bestehen und auf dem Markt verfügbar sind, wird gerechtfertigterweise auch eine Lösung technologischer Unklarheiten sowie eine Forschungs- und Entwicklungstätigkeit erwartet, d. h. eine Tätigkeit in einem Bereich, der den Grundumfang des allgemeinen Wissens und der allgemeinen Technikkenntnisse auf dem betreffenden Gebiet übersteigt. Dies bedeutet aber nicht, dass alle Bestandteile des Projektes als Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten einzustufen sind. Insbesondere gilt dies nicht für bestehende Bauteile und Lösungen. Der Kauf solcher Bauteile wäre nur dann als gerechtfertigt anzusehen, wenn man alle Endergebnisse des Projektes ab seiner Fertigstellung vollständig für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten einsetzen würde.

Hinsichtlich der alltäglichen Präsenz von Informations- und Kommunikationstechnologien weist das Ministerium speziell auf die Grenzen der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit auf dem Gebiet der Software hin und beruft sich dabei auf das OECD Frascati-Handbuch (2002) hin, welches die internationale Referenz für die Definition der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten darstellt; für den Bereich Software gibt das Ministerium an, dass ein derartiges Projekt nur dann als Forschungs- und Entwicklungstätigkeit anzusehen ist, wenn seine Fertigstellung vom wissenschaftlichen oder technologischen Fortschritt abhängig ist, wobei der Zweck des Projektes in der systematischen Lösung einer wissenschaftlichen oder technologischen Unklarheit bestehen muss.

Zur Begründung bestehender Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten empfiehlt das Ministerium den Steuerpflichtigen, sich mit dem erwähnten Handbuch vertraut zu machen und aus ihm die Grundlagen für Begründungen von Tätigkeiten in Projekten und Programmen, für die eine Steuererleichterung geltend gemacht wird, zu entnehmen.

Autoren

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Saša Sodja
Partnerin
Ljubljana