Seit 15. Jänner 2018 ist das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) in Kraft - bis 1. Juni 2018 müssen wirtschaftliche Eigentümer erfasst sein.
Mit dem Gesetz wird ein Register eingerichtet, in das österreichische Gesellschaften, Privatstiftungen und Trusts ihre wirtschaftlichen Eigentümer eintragen müssen. Das öffentlich kommunizierte Ziel ist, Geldwäscheprävention effektiv voranzutreiben.
Bei einem Business Frühstück stellt Ihnen Rechtsanwalt Oliver Werner die Neuregelung in kompakter Form vor und berichtet von ersten Praxiserfahrungen bei der Prüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern.
Dabei beantwortet er folgende Fragen im Detail:
- Wen betrifft das neue Register? Wer ist eigentlich ein wirtschaftlicher Eigentümer?
- Was ist zu melden? Was sind die Ausnahmen?
- Welche Sanktionen drohen bei unrichtigen Meldungen?
- Bis wann müssen welche Daten übermittelt werden?
- Unterliege ich als Begünstigter einer Privatstiftung oder eines Trusts auch der Meldepflicht?
- Muss ich ausländische Beteiligungen auch melden?
- Gefahr des Missbrauchs des Registers - Sind meine Daten sicher?