Innerhalb von Konzernen kommt es regelmäßig zu Finanzierungsstrukturen, die im Falle von Finanzierungsschwierigkeiten zu Problemen des "Verbots der Einlagenrückgewähr" werden können. Anhand von sieben häufigen Fehleinschätzungen aus der Praxis zeigen Ihnen Günther Hanslik und Clemens Grossmayer auf, wie solche Situationen vermieden werden können und welche Haftungsrisiken bestehen:
- Upstream-Finanzierung/Cash Pool: „Der freie cash-flow gehört jedenfalls der Bank!“
- Upstream-Besicherung: „Die UK-Tochtergesellschaft kann natürlich Sicherheiten bestellen!“
- Portfoliofinanzierung / Querbesicherung: „Ich erhalte ja bessere Konditionen!“
- Geschäftsführerhaftung: „Mit richtiger Limitation Language kann mir nichts passieren!“
- Bank/Nichtigkeit: „Mit richtiger Limitation Language kann mir nichts passieren!“
- Ausgleich zwischen mehreren Verpflichteten: „Die Bank hat immer das Bummerl!“
- Verjährung: „Nach fünf Jahren ist jedenfalls Schluss!“