Der Gesetzgeber verlangt Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern einiges ab. Compliance, Corporate Governance-Berichte, CFR-Berichte, DSGVO, Private Enforcement im Kartellrecht, WiEReG, Whistle Blowing Hotlines – um nur einige der gesetzlichen Bestimmungen zu nennen, die die unternehmerische Freiheit zunehmend reglementieren. Hinzu kommen interne Kontroll- und Risikomanagement-Systeme, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern dazu zwingen, sich nolens volens immer am aktuellen Stand zu halten. Deshalb richtete sich die im April und Mai stattgefundene Eventserie von CMS direkt an Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder von Aktiengesellschaften.
Johannes Reich-Rohrwig zählt in den Bereichen Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht zu den führenden Rechtsanwälten Österreichs und lud in den vergangenen Wochen im Rahmen von insgesamt drei Events dazu ein, sich mit den zahlreichen neuen gesetzlichen Bestimmungen rund um die Aktiengesellschaft vertraut zu machen. Rund 50 Vorstände und Aufsichtsräte österreichischer Spitzenkonzerne nutzten die Chance bei den CMS Business Breakfasts dabei zu sein.
„Selbstverständlich geht es für Vorstände und Aufsichtsräte darum, über einen rechtlich perfekten Informationsstand zu verfügen und nichts falsch zu machen“, so Johannes Reich-Rohrwig. „Ein umfassendes Update wie durch diese Eventserie gibt Vorstand und Aufsichtsrat persönliche Sicherheit und Handlungsanleitung für knifflige Situationen.“
Breite Themenpalette
Aber nicht nur die kürzlich in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das wirtschaftliche Eigentümerregister-Gesetz (WiEReG) standen auf der Agenda. Vor allem Themenkomplexe wie „Nützliche Gesetzesverletzung“, persönliche Haftung sowie Fragen, ob die Gesellschaft über Vorstände persönlich verhängte Strafen ersetzen darf, wenn dem Unternehmen aus der Gesetzesverletzung ein Vorteil entstanden ist, waren für das große Interesse auf Seiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer verantwortlich.
So stand Update I – neben DSGVO und WiEReG – ganz im Zeichen von den Auskunftspflichten bei der Hauptversammlung, den Dokumentationspflichten für Verrechnungspreise sowie von Nachhaltigkeits- und CSR-Bericht. Ebenso waren die neuen Pflichten zur Diversität im Aufsichtsrat ein Thema.
Ein weiterer Fokus lag beim zweiten Termin auf Haftungsrisiken, Sorgfalt und Treuepflicht. Konkret wurden hier unter anderem auch heikle Fragen rund um Ermessensspielräume und die Business Judgement Rule, Verschwiegenheitspflichten und Wettbewerbsverbote beantwortet.
Zum Abschluss der CMS Eventserie standen beim dritten Business Breakfast kartell-, verwaltungs- und arbeitsrechtliche Fragen sowie börserechtliche Pflichten im Mittelpunkt. Darüber hinaus wurden aber auch das Legalitätsprinzip, „nützliche Gesetzesverletzungen“ und D&O-Versicherungen für Unternehmensleiterinnen und -leiter diskutiert.
CMS Trendthemen
2018 richtet sich CMS im Rahmen zahlreicher Events gezielt an Unternehmen, die in Sachen Risikoabschätzung und Prävention rechtzeitig informiert werden möchten. Neben Risk & Prevention lädt CMS Wien aber auch zu einem zweiten großen Themenblock – Digital Economy – zu ausgewählten Informationsveranstaltungen, um immer wichtiger werdende rechtliche Fragestellungen rund um FinTechs, Cybercrime, Smart Contracts, ICO (Initial Coin Offerings), etc. zu präsentieren und zu diskutieren.
Ein Foto von Johannes Reich-Rohrwig finden Sie hier zur kostenlosen Verwendung:
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Weitere Veranstaltungen bei CMS in Wien finden Sie auf der website cms.law unter Veranstaltungen.
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