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CMS Guide to Labour Law in CEE 2014

Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Arbeitsrecht in 12 mittel- und osteuropäischen Ländern

29/04/2014

Soeben ist der CMS "Guide to Labour Law in Central and Eastern Europe 2014" erschienen. Er ist als Hilfestellung für jene Unternehmen gedacht, die mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen in verschiedenen europäischen Jurisdiktionen konfrontiert sind. Nicht zuletzt die Europäische Union, deren Erweiterung in den vergangenen Jahren und das Zusammenwachsen des europäischen Marktes haben vielen Unternehmen die Chance eröffnet zu expandieren. Die Entscheidung, in welche Länder man geht, wird dabei auch auf Basis des dort geltenden Arbeitsrechts getroffen, das zweifelsohne zu den Schlüsselfaktoren bei der Wahl neuer Unternehmensstandorte gehört.

Auch wenn es EU-Mindeststandards im Arbeitsrecht gibt und von Seiten der Politik der Ausbau des europäischen Arbeitsrechts als wesentlicher Punkt gilt, so ist es für international agierende Unternehmen alles andere als einfach, mit den unterschiedlichen lokalen Gesetzgebungen umzugehen und diese im Auge zu behalten. Von Jahr zu Jahr gibt es Veränderungen in den Jurisdiktionen der einzelnen Länder. "Unser Ziel ist es, mit dem vorliegenden Leitfaden sowohl die Gemeinsamkeiten als auch die Unterschiede zwischen den Rechtssystemen verständlich aufzubereiten - für bereits international tätige Unternehmen, aber auch für jene, wo eine Expansion über die Grenzen hinaus ansteht", so CMS Partner Dr. Bernhard Hainz, Leiter des Fachbereichs Arbeitsrecht bei CMS in Wien.
Während in Österreich die Arbeitgeberkündigung grundsätzlich keinen besonderen Inhalts- oder Formvorschriften unterliegt, ist beispielsweise die Kündigung eines Dienstverhältnisses in osteuropäischen Ländern an sehr strenge Formvorschriften gebunden. Die meisten osteuropäischen Länder sehen eine schriftliche Kündigung vor (z.B. Slowenien, Tschechien und viele mehr), manche bestimmen darüber hinaus, dass der Kündigungsgrund ebenso genannt werden muss (z.B. Kroatien,), andernfalls die Kündigung als rechtsunwirksam qualifiziert wird.

Der CMS Guide to Labour Law in CEE 2014" bietet einen umfassenden Überblick über die arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Russland, Serbien, Slowenien, Ungarn sowie in der Slowakei, der Tschechischen Republik und der Ukraine. Mit diesem Leitfaden, der unter presse@cms-rrh.com angefordert werden kann, stehen Detailinformationen für 12 mittel- und osteuropäische Länder zur Verfügung.

CMS Reich-Rohrwig Hainz mit seinem Headquarter in Wien hat in den vergangenen Jahren seine geschäftlichen Aktivitäten in Südost- und Osteuropa vor allem durch die Eröffnung zusätzlicher Büros weiter ausgebaut und betreut durch seine lokalen und internationalen Expertenteams nationale und internationale Unternehmen nicht nur in den EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Kroatien, Slowenien und Slowakei, sondern auch in Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien, Türkiye und der Ukraine.

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Bernhard Hainz
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Christoph Wolf
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