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Der Geldwäscherei ein Schnippchen schlagen: Mehr Transparenz durch das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG)

13/03/2018

Gibt es bei wirtschaftlichen Eigentümern von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts überhaupt ein Zuviel an Transparenz? Dieser spannenden Frage wurde beim CMS Business Breakfast Anfang März nachgegangen, das sich damit erneut den übergeordneten Themen Risiko und Prävention widmete. Denn mit dem neuen Gesetz werden nun die Vorgaben der 4. EU-Geldwäscherichtlinie umgesetzt und die Deadline zur Eintragung wirtschaftlicher Eigentümer rückt immer näher.

Die ersten CMS Business Breakfasts des Jahres stehen eindeutig im Zeichen wesentlicher Gesetzesänderungen, auf die es sich in den nächsten Monaten entsprechend vorzubereiten gilt. Neben der neuen Datenschutz-Grundverordnung stand bei CMS deshalb auch das neue Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, kurz WiEReG, am Programm, an dem die CMS Gäste ähnlich großes Interesse erkennen ließen. Kein Wunder, stehen bei einer Verletzung doch Finanzstrafen von bis zu 200.000 Euro (bei Vorsatz) bzw. 100.000 Euro (bei grober Fahrlässigkeit) im Raum.

Laut Oliver Werner, Rechtsanwalt bei CMS und auf die Bereiche Gesellschaftsrecht, M&A und insbesondere auch Compliance-Fragen spezialisiert, wird es nun ernst: „Gesellschaften haben jetzt Handlungsbedarf. So komplex die Regelungen des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer auch sind, bis 1. Juni 2018 müssen wirtschaftliche Eigentümer erfasst sein.“

Die Einrichtung des Registers über wirtschaftliche Eigentümer von österreichischen Gesellschaften, Privatstiftungen und Trusts ist eine Folge der national umzusetzenden EU-Richtlinie zur Verhinderung der Geldwäsche. Rechtsträger sind damit verpflichtet, Daten über ihre wirtschaftlichen Eigentümer zu melden und diese auch jährlich zu aktualisieren. 

Know-how-Transfer zum Frühstück

Zwar sind fast alle inländischen Rechtsträger von diesem neuen Gesetz betroffen, ohne juristische Beratung kann es in vielen Fällen jedoch schwierig werden, den Überblick über die Regelungen zu behalten. Wie werden wirtschaftliche Eigentümer definiert? Wann müssen die obersten Rechtsträger mitgemeldet werden? Wie verhält es sich bei Privatstiftungen und Vereinen? Welche Daten zu wirtschaftlichen Eigentümern müssen über das elektronische Unternehmensserviceportal bekanntgegeben werden? Welche Dokumente sind konkret vorzulegen bzw. als Nachweis aufzubewahren? Ist die Meldung ausschließlich vom Rechtsträger durchzuführen oder kann dies auch durch den Rechtsanwalt geschehen? Wer kann in das Register Einsicht nehmen? Mit dem ersten Schritt, sich zu vergewissern, ob Anteilsinhaber als wirtschaftliche Eigentümer in das Register einzutragen sind, ist es demnach nicht getan. Deshalb wurden den mehr als 60 anwesenden Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern alle wesentlichen weiteren Sorgfalts-, Handlungs- und Meldepflichten sozusagen zum Frühstück serviert.

CMS Trendthemen 2018

WiEReG und EU Datenschutz-Grundverordnung sind nur zwei von vielen Themen, mit denen sich CMS im Rahmen einer umfassenden Eventserie gezielt an Unternehmen richtet, die in Sachen Risikoabschätzung und Prävention rechtzeitig informiert werden möchten. Doch nicht nur zu Risk & Prevention, auch zu einem zweiten großen Themenblock – Digital Economy – veranstaltet CMS Wien zahlreiche Events, um immer wichtiger werdende rechtliche Fragestellungen rund um FinTechs, Cybercrime, Smart Contracts, ICO (Initial Coin Offering), etc. zu präsentieren und zu diskutieren.

Ein Foto von Oliver Werner finden Sie zur kostenlosen Verwendung hier.

Weitere Veranstaltungen bei CMS in Wien finden Sie auf der website cms.law  unter Veranstaltungen.

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