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Gericht: Un­gleich­be­hand­lung am Karfreitag

orf.at

22/06/2016

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Wien sieht für einen Arbeitnehmer aus religiösen Gründen eine Ungleichbehandlung, weil er am Karfreitag arbeiten musste. Endgültig entscheiden muss der Oberste Gerichtshof.

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Andrea Potz
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Wien