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Geschlossene Betriebe können Entgelt aussetzen

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Erschienen am 18. März 2020 auf standard.at

​Zum Thema "geschlossene Betriebe" wurden verschiedene Rechtsanwaltskanzleien und Rechtsexperten befragt. Laut den Experten der Rechtsanwaltskanzlei CMS besteht im Falle einer Pandemie „keine Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Der Grund: Corona sei als höhere Gewalt einzustufen, bei der laut Risikoregelung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) der Arbeitnehmer den Schaden zu tragen habe.

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Pressebericht
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