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Hilfe für geschädigte Unternehmen

Erschienen am 01.04.2020 in Gewinn

Das jüngst beschlossene COVID-19-Gesetz sieht Kurzarbeit statt Kündigung für die Arbeitnehmer vor. Gewinn stellte Überbrückungshilfen, Stundungsmöglichkeiten und den Härtefonds für Unternehmen vor. Christoph Wolf, Partner bei CMS RRH, trug mit seiner Expertise zum Artikel bei.

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Aktuelle Infos zu arbeitsrechtlichen Fragen in Zeiten der Corona-Krise finden Sie auf Insight "COVID-19".

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Gewinn: Hilfe für geschädigte Unternehmen
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Christoph Wolf
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Wien