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Ohne Einwilligung geht gar nichts

Erschienen am 25.9.2019 in Die Presse I Recht Spezial

Wenn Unternehmen Mitarbeiterdaten verarbeiten, müssen diese einen Rechtfertigungsgrund für diese Datenverarbeitung nach Artikel 6 DSGVO vorweisen können, heißt es von CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte […].

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