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Florian Hörmann

Anwalt

CMS Reich-Rohrwig Hainz
Rechtsanwälte GmbH
Gauermanngasse 2
1010 Wien
Österreich
Sprachen Deutsch, Englisch

Florian Hörmann ist als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bei CMS Wien tätig. Er berät umfassend zum Individualarbeitsrecht sowie zu Fragen des kollektiven Arbeitsrechts. Neben der arbeitsrechtlichen Prozessführung zählt auch Beratung zu Entgelt- und Vertragsgestaltung sowie zu Fragen der Teilzeitarbeit und des Streikrechts zu seinen Schwerpunkten. 

Vor seinem Einstieg bei CMS im Jahr 2019 arbeitete er ua als Universitätsassistent am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien. In seiner preisgekrönten Dissertation befasste er sich mit Teilzeitdiskriminierung in Kollektivverträgen. Florian Hörmann ist Autor zahlreicher arbeits- und sozialrechtlicher Publikationen
 

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Mitgliedschaften und Funktionen

  • Rechtsanwaltskammer Österreich
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Auszeichnungen und Rankings

  • Dr. Alois Mock-Wissenschaftspreis 2020
  • Dissertationspreis der Hans-Schmitz-Gesellschaft 2020
  • Heinrich-Klang-Preis 2015
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Veröffentlichungen

Bücher/Beiträge in Sammelwerken/Kommentare

  • Teilzeitdiskriminierung in Kollektivverträgen (2020) MANZ.
  • Wolf/Potz/Krömer/Jöst/Stella/Hörmann/Scharf, Kap 4: Kurzarbeit und Kurzarbeitsbeihilfe, in Resch (Hrsg.), Corona-Handbuch 1.06.

Aufsätze/Entscheidungsbesprechungen

  • Sonderpensionenbegrenzung – Rück- und Ausblick zur Kürzung sogenannter „Luxuspensionen“, GRAU 2022/38.
  • Teilzeitdiskriminierung bei bezahlten Pausen, Anmerkung zu OGH 9 ObA 121/19p, DRdA 2021, 215.
  • Keine Teilzeitdiskriminierung bei kollektivvertraglichen Feiertagen, ecolex 2020, 1089.
  • Kurzarbeit Phase 3 – Entgeltdynamik, GRAU 2020/15, 51.
  • Teilzeitdiskriminierung beim Jubiläumsgeld, in Köck/Niksova/Risak/Wolf (Hrsg), Wandel der Arbeitswelt und Herausforderungen im Arbeitsrecht, Liber Amicorum Wolfgang Mazal (2019) 31.
  • Austritt wegen Ehrverletzung durch den gewerberechtlichen Geschäftsführer, Anmerkung zu OGH 9 ObA 45/18k, DRdA 2019, 345.
  • Arbeitsunfall bei Empfang der Feuerwehrjugend, Anmerkung zu OGH 10 ObS 139/17i, DRdA 2019, 71.
  • Besonderheiten der Teilzeitarbeit, JAP 2018/19, 102.
  • Fraktionsstimmzettel bei der BR-Wahl, Anmerkung zu OGH 8 ObA 61/17d, ZAS 2018, 297.
  • Hilfsmittel in der Unfallversicherung, Anmerkung zu OGH 10 ObS 56/16g, DRdA 2017, 272.
  • Berechnung der Abfertigung alt: Überstundenentgelte sind trotz ursprünglicher Zeitausgleichsvereinbarung einzubeziehen, Anmerkung zu OGH 8 ObA 64/15t, ZAS 2017, 164.

Sonstige Publikationen

  • ZAS-Judikatur: Arbeitsrechtliche Verwaltungsstrafsachen (ab Heft 4/2018).
  • Covid-19: In welchen Fällen Arbeitgeber noch Entgeltersatz bekommen, Der Standard, 13.08.2022.
  • Hörmann/Wolf, Wenig Raum für Raucher am Arbeitsplatz, Der Standard, 12.3.2020.
  • Rezension zu Renn/Schoch/Löcher/Wendtland (Hrsg), Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), 4. Auflage (2018), DRdA-infas 2019, 305.
  • Rezension zu Maschmann/Fritz, Matrixorganisationen. Gesellschaftsrecht – Arbeitsrecht – Datenschutz (2019), DRdA-infas 2019, 305.
  • Rezension zu Eicher/Luik, SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende – Kommentar, 4. Auflage (2017), DRdA-infas 2018, 341. 
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Vorträge

  • Verwaltungsstrafen im Arbeitsrecht, 12. Wiener Oktobergespräche, 10/2019.
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen im österreichischen Arbeitsrecht, Sommerschule des österreichischen Rechts, Bratislava, 9/2018.
  • Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten in Kollektivverträgen, Nachwuchsforum der 53. Wissenschaftlichen Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht, Zell am See, 4/2018.
  • Lehrveranstaltung aus Arbeits- und Sozialrecht, FH Burgenland, 10/2018–6/2019.
  • Pflichtübung aus Arbeits- und Sozialrecht, Universität Wien, 3/2016–6/2019.
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Ausbildung

  • 2022 – Rechtsanwaltsprüfung 
  • 2019 – Dr. iur., Rechtswissenschaften, Universität Wien 
  • 2014 – Mag. iur., Rechtswissenschaften, Universität Wien
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Tätigkeitsbereiche

Feed

06/03/2024
Close the Gap – Wie die Lohn­trans­pa­renz­richt­li­nie die HR-Arbeit verändert
CMS NewsMonitor Employment Law | Folge 31
06/02/2023
CMS Employment Snack | Teilzeit, das neue Vollzeit!
CMS Employment Snack 
09/11/2022
CMS Employment Snack Spezial | Alles über Streik
Hohe Inflation und hohe Energiekosten führen dazu, dass Lohn­ver­hand­lun­gen derzeit so hart geführt werden wie schon lange nicht mehr. Auch Streikdrohungen werden immer lauter, auf der Straße und im Betrieb. In unserem CMS Employment Snack Spezial sprechen unsere Ar­beits­rechts­exper­ten Florian Hörmann und Christoph Wolf über alles, was Ar­beit­ge­ber:in­nen wissen müssen, wenn in ihrem Betrieb gestreikt wird.
08/11/2022
CMS Employment Snack Spezial | Alles über Streik
Hohe Inflation und hohe Energiekosten führen dazu, dass Lohn­ver­hand­lun­gen derzeit so hart geführt werden wie schon lange nicht mehr. Auch Streikdrohungen werden immer lauter, auf der Straße und im Betrieb. In unserem CMS Employment Snack Spezial sprechen unsere Ar­beits­rechts­exper­ten Florian Hörmann und Christoph Wolf über alles, was Ar­beit­ge­ber:in­nen wissen müssen, wenn in ihrem Betrieb gestreikt wird. Das Webinar dauert inklusive einer Q&A-Session 45 Minuten und ist kostenlos.  Unser Snack-Menü Grundlagen des Streik­rechts­Gren­zen der Zulässigkeit des StreiksStreik und Be­triebs­ver­samm­lun­gen­Pro­duk­ti­ons- und Be­triebs­blo­cka­den­Streik und Ent­gelt­an­sprü­che
16/08/2022
Covid-19: In welchen Fällen Arbeitgeber noch Entgeltersatz bekommen
Erschienen auf der­stan­dard. at | 13. August 2022
16/02/2022
Ar­beits­recht­li­che Dos and Don'ts bei Re­struk­tu­rie­run­gen
Ins-pect I Der Insolvenz-Check
17/12/2021
Kein ein­zel­ver­trag­li­cher Kün­di­gungs­schutz bei Kurzarbeit
CMS NewsMonitor Arbeitsrecht - Folge 16
02/12/2021
Ins-pect | Der Insolvenz-Check: Ar­beits­recht­li­che Dos and Don'ts bei Re­struk­tu­rie­run­gen
Mit Ins-pect haben wir eine Reihe von praxisrelevanten Themen mit Fokus auf die neuesten Entwicklungen im Bereich Insolvenz & Restrukturierung für Sie vor­be­rei­tet.Nüt­zen Sie unsere Webinar-Serie und...
07/07/2021
Kurzarbeit der Phase 5: Was gilt bei der neuerlich verlängerten Co­ro­na-Kurz­ar­beit?
Die Co­ro­na-Kurz­ar­beit wird erneut von 01.07.2021 bis 30.6.2022 verlängert (sogenannte „Kurzarbeit der Phase 5“). Nunmehr liegt auch die neue So­zi­al­part­ne­rIn­nen­ver­ein­ba­rung (im Folgenden kurz „SPV“) vor. Neu ist, dass – abhängig von der Betroffenheit der Unternehmen durch die Corona-Pandemie – zwischen zwei Modellen der Kurzarbeit unterschieden wird. Die wichtigsten Informationen dazu finden Sie hier: Modell 1: Für besonders betroffene Unternehmen Für Unternehmen, die im 3. Quartal 2020 einen Umsatzrückgang von mehr als 50 % im Vergleich zum 3. Quartal 2019 verzeichnet haben oder von einem verordneten Betretungsverbot betroffen sind, wird die Kurzarbeit der Phase 5 im Wesentlichen zu den gleichen Bedingungen wie in Phase 4 fort­ge­setzt: Ar­beit­ge­be­rIn­nen erhalten weiterhin die volle Kurz­ar­beits­bei­hil­fe. Vorerst wird die Beihilfe jedoch bis zur Anpassung des Antragstools im eAMS-Konto (das dann entsprechende Angaben der Unternehmen zum Umsatzrückgang im AMS-System ermöglichen wird) – wie in Modell 2 – monatlich um 15 % reduziert ausbezahlt. Die restlichen 15 % der Beihilfe sind gesondert im Rahmen eines Än­de­rungs­be­geh­rens zu beantragen. Die Arbeitszeit kann im Durchschnitt der Dauer der Kurzarbeit auf 30 bis 80 % der bisherigen Arbeitszeit reduziert werden. Eine Unterschreitung der Min­dest­ar­beits­zeit aus besonderen wirtschaftlichen Gründen ist bei Genehmigung durch die So­zi­al­part­ne­rIn­nen weiterhin möglich (Beilage 2 der SPV). Dieses Kurz­ar­beits­mo­dell gilt bis Ende Dezember 2021. Modell 2: Für alle anderen Unternehmen Für alle anderen Unternehmen gilt ein Kurz­ar­beits­mo­dell mit reduzierter Kurz­ar­beits­bei­hil­fe und höherer Min­dest­ar­beits­zeit als bis­her: Ar­beit­ge­be­rIn­nen erhalten im Vergleich zur Kurzarbeit der Phase 4 eine um 15 % reduzierte Kurz­ar­beits­bei­hil­fe. Die Arbeitszeit muss im Durchschnitt der Dauer der Kurzarbeit 50 bis 80 % der bisherigen Arbeitszeit betragen. Eine Unterschreitung der Min­dest­ar­beits­zeit aus besonderen wirtschaftlichen Gründen ist bei Genehmigung durch die So­zi­al­part­ne­rIn­nen weiterhin möglich (Beilage 2 der SPV). Dieses Kurz­ar­beits­mo­dell gilt bis Ende Juni 2022.Für beide Kurz­ar­beits­mo­del­le gilt: Dauer der Kurzarbeit Es können höchstens 6 Monate Kurzarbeit beantragt werden. Antragstellung und Beratung Anträge auf Kurzarbeit der Phase 5 können beim AMS voraussichtlich ab 19.7.2021 gestellt werden. Kurzarbeit mit einem Beginn ab 1.7.2021 kann voraussichtlich rückwirkend bis 18.8.2021 beantragt werden. Ansonsten muss die Antragsstellung jeweils vor Beginn der Kurzarbeit erfolgen. Neu in die Kurzarbeit eintretende Betriebe, die zwischen 1.4.2021 und 30.6.2021 keine Kurzarbeit in Anspruch genommen haben, müssen zudem vor der Antragstellung, ein in der Regel 3-wöchiges Be­ra­tungs­ver­fah­ren mit dem AMS und den So­zi­al­part­ne­rIn­nen absolvieren. Nettoersatzraten bleiben gleich Unabhängig vom Modell der Kurzarbeit erhalten Ar­beit­neh­me­rI­in­nen bei Kurzarbeit weiterhin 80 bis 90 % ihres vor der Kurzarbeit bezogenen Nettoentgelts. Verpflichtender Urlaubsverbrauch Für jeweils 2 angefangene Monate Kurzarbeit müssen Ar­beit­neh­me­rIn­nen nunmehr mindestens 1 Woche Urlaub verbrauchen, sofern der/die ArbeitnehmerIn über ein entsprechendes Urlaubsguthaben verfügt. Unterbleibt der Urlaubskonsum, obwohl ein Urlaubsanspruch besteht, darf das Unternehmen für die Kurz­ar­beits­bei­hil­fe in diesem Ausmaß keine Ausfallstunden verrechnen. Kurzarbeit und Frühwarnsystem Nunmehr können von der der Kurzarbeit auch Ar­beit­neh­me­rIn­nen ausgenommen werden, die beim AMS im Rahmen von Mas­sen­kün­di­gun­gen zum Frühwarnsystem gemäß § 45a AMFG angemeldet sind. Dies setzt die Zustimmung der So­zi­al­part­ne­rIn­nen voraus (Beilage 3 der SPV). Betreffend diese Per­so­nal­re­duk­ti­on gibt es während der Kurzarbeit auch keine Auffüllpflicht des Be­schäf­tig­ten­stan­des.  
11/06/2021
COVID-19 und Arbeitsrecht: Test- und Impfpflicht am Arbeitsplatz?
CMS Employment Snack: Vom Impfen und Testen im Ar­beits­ver­hält­nis
01/04/2021
Ho­me­of­fice-Ge­set­zes­pa­ket: Was sehen die nunmehr beschlossenen Regelungen...
Videos & Audiorecordings rund um das Thema Homeoffice und Arbeitsrecht!
16/03/2021
Kurzarbeit der Phase 4
Was gilt bei der neuerlich verlängerten Co­ro­na-Kurz­ar­beit?