Foto vonKlaus Pateter

Klaus Pateter

Partner

Kontakt
CMS Reich-Rohrwig Hainz
Rechtsanwälte GmbH
Gauermanngasse 2
1010 Wien
Österreich
Sprachen Deutsch, Englisch

Klaus Pateter ist Rechtsanwalt für IT- & Datenschutzrecht, KI & Krypto, Automotive, Tech Disputes, Venture Capital & Start-ups.

Klaus Pateter ist Experte für IT- & Datenschutzrecht, KI & Krypto, Automotive, Venture Capital und Start-up-Beratung. Er ist Co-Head der TMC Praxisgruppe von CMS Österreich, Mitglied des Steering Committee der CMS Crypto International Focus Group und leitet die Start-up Advisory Group von CMS Österreich sowie equIP, den renommierten Legal Accelerator für Tech-Start-ups.

Künstliche Intelligenz: Seit 2017 beschäftigt sich Klaus Pateter mit der Anwendung von KI im Rechtsbereich, beginnend in den USA. Nun berät er Softwareunternehmen und Hersteller, die KI in ihre Produkte integrieren, insbesondere in der Medizin-Technologie und der Automobilindustrie.

Automotive: Klaus Pateter ist auf die rechtlichen Aspekte moderner Automobiltechnologien spezialisiert, insbesondere im Bereich autonomer und selbstfahrender Fahrzeuge, und berät führende Unternehmen bei der Umsetzung dieser Innovationen.

Krypto: Klaus Pateter ist renommierter Rechtsberater im Bereich Krypto-Assets und berät seit 2015 Kryptobörsen, darunter eine der weltweit größten. Seine Expertise erstreckt sich auf die Strukturierung von Krypto-Assets und die Tokenisierung von Real World Assets wie Immobilien sowie NFTs.

IT- & Datenschutzrecht: Klaus Pateter berät globale Technologie- und Softwareunternehmen sowie Plattformbetreiber im IT- und Datenschutzrecht, in Fragen der Cybersicherheit, bei grenzüberschreitenden Technologie- und Softwarelizenzen sowie der digitalen Regulierung.

Tech Disputes: Klaus Pateter berät und vertritt führende Technologieunternehmen und Plattformen in hochkomplexen Streitfällen an der Schnittstelle von Technologie und Recht. Mit einem strategischen Fokus sowohl auf Streitbeilegung als auch Verhandlung stellt Klaus Pateter sicher, dass die Interessen seiner Mandanten stets gewahrt und gefördert werden.

Venture Capital & Start-ups: Klaus Pateter berät Tech-Start-ups und Risikokapitalgeber in den Bereichen Unternehmensstrukturierung, Venture-Finanzierung sowie bei der Etablierung innovativer Geschäftsmodelle. 

Vor Beginn seiner Karriere als Rechtsanwalt war Klaus Pateter als Assistent am Institut für Zivilprozessrecht und Insolvenzrecht an der Universität Graz tätig. Seine akademischen Studien vertiefte er mit einem Master of Laws an der renommierten Columbia Law School in New York, von der er 2018 als Harlan Fiske Stone Scholar graduierte. Seit 2019 ist er auch als Rechtsanwalt in New York zugelassen.

Klaus Pateter ist Autor zahlreicher Artikel in den Bereichen IP/IT-Recht, Krypto-Vermögenswerte und Insolvenzrecht. Im Jahr 2018 veröffentlichte er ein umfassendes Werk über die krisenspezifischen Warnpflichten von Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern.

Mehr Weniger

Ausgewählte Referenzen

  • Zumtobel Lighting GmbH, Beratung im IT-Recht & Internet of Things
  • Meierhofer Österreich GmbH, Beratung im IT-Recht und Teilnahme an Vergabeverfahren
  • S2data GmbH, Beratung im Bereich Venture Capital und SaaS-Verträge
  • Wholomics GmbH, Beratung zu KI in Software-Medizinprodukten
  • 2x10 GmbH, Beratung zu KI in Software-Medizinprodukten
  • US-Amerikanischer KFZ-Hersteller: Beratung zur Regulierung von autonomen Fahrzeugen
  • CEYOND GmbH, Beratung im IT-Recht und Venture Capital
  • INX, Inc., Beratung im Krypto-Recht und Finanzaufsichtsrecht
  • Schrankerl GmbH, Beratung im Bereich Venture Capital
  • Tokenize.it GmbH, Beratung bei der Token-Strukturierung und dem Markteintritt in Österreich
Mehr Weniger

Mitgliedschaften und Funktionen

  • Leiter der Start-up Advisory Group von CMS Österreich
  • Mitglied des Steering Committee der Crypto, FinTech & Digital Assets International Focus Group
  • Co-Head der TMC Practice Area Group von CMS Österreich
  • Rechtsanwaltskammer Wien
  • New York Bar Association
Mehr Weniger

Veröffentlichungen

Bücher

Fachbeiträge

  • CMS Expert Guide to autonomous vehicles (AVs), updated June 2023.
  • NFTs under MiCAR – are they regulated or not?, November 2023.
  • Safeguarding the digital vault: custody and administration of crypto-assets under the new MiCA regulation, October 2023 
  • Pateter/Huber, On the legal framework for the tokenization of physical assets, Grauzonen 2022/24, 98.
  • Pateter/Huber, Are NFTs virtual currencies within the meaning of the Austrian Financial Markets Anti-Money Laundering Act? in Hoffberger-Pippan/Ladeck/Ivankovics (Hrsg), Jahrbuch Digitalisierung und Recht 2022, 245-262
  • CMS Expert Guide to autonomous vehicles (AVs), May 2020
  • CMS Expert Guide to STO regulation and law, April 2020
  • Pateter/RainerThe new registration requirement for companies offering virtual currency services: Another obstacle or acceptance at last?, CMS Law-Now 20.12.2019 (together with Martin Rainer)
  • Big data analytics means big bucks for esports, CMS, 19.8.2019.
  • Cloud-Computing & HR: Datenschutzrechtliche Risiken, praktische Hürden, personal manager 2/2019, 46. (Co-Autor)
  • Pateter/Pirker, Höchstgericht rettet Crowdinvesting, diePresse 25.09.2017 (gemeinsam mit Mag. Elisabeth Pirker)
  • Unterlassungsexekution gegen juristische Personen – Zur Verhängung von Haftstrafen gegen Organwalter, Jahrbuch Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Exekutionsrecht 2017, 399-410 (gemeinsam mit Mag. Philipp Wieser)
  • Pateter/Pirker, Höchstgericht rettet Crowdinvesting, Die Presse, 25.9.2017.
  • Pateter/Wieser, Unterlassungsexekution gegen juristische Personen – Zur Verhängung von Haftstrafen gegen Organwalter, in Clavora/Kapp/Mohr (Hrsg), Jahrbuch Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Exekutionsrecht (NWV 2017), 399.
  • Astner/Hermann/Pateter, Gedanken zu Gemeinsamkeiten und Unterschieden der verbotenen Einlagenrückgewähr, der Insolvenzanfechtung und des Eigenkapitalersatzrechts, in Clavora/Kapp/Mohr (Hrsg), Jahrbuch Insolvenzrecht und Sanierungsrecht (NWV 2016), 259. 
  • Zur Rechtsnatur der Nachrangabrede, ZIK 6/2015, 217.
  • Entscheidungsbesprechung zu OGH 21.10.2014, 4 Ob 140/14p (Zur Haftung von Dienstanbietern für Urheberrechtsverletzungen), MR 2015, 35.
  • Nunner-Krautgasser/Pateter, Arbeitsverhältnisse in der Insolvenz – Die aktuelle Rechtslage in Österreich, ZInsO 2013, 1820.
  • Der Begriff des gewöhnlichen Arbeitsortes im europäischen Zivil- und Zivilverfahrensrecht – Die Rechtsstellung von wirtschaftlich, sozial und gesellschaftlich benachteiligten Personen im europäischen, internationalen und nationalen Zivilverfahrensrecht: Tagungsband der 2. Österreichischen Assistententagung zum Zivil- und Zivilverfahrensrecht der Karl-Franzens-Universität Graz, 139.
  • Die Rechtsstellung des Arbeitnehmers im europäischen Zuständigkeits- und Kollisionsrecht, JAP 2011, 95.
  • Krautgasser/Pateter, Die Neuregelungen über Verträge im österreichischen Insolvenzrecht, ZInsO 2011, 2068.
Mehr Weniger

Vorträge

  • Verschärfte Haftungsrisken im Digital-Sektor, CMS Business Breakfast aus der Serie „Risk & Prevention“, 2019.
  • Die EU-Datenschutz-Grundverordnung – Eckpunkte und wichtige Neuerungen, 2017.
  • „So sicher wie ein Sparbuch!“ – Aktuelle Entscheidungen zur Anlageberaterhaftung und Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis, Finance Club Graz, Karl-Franzens-Universität Graz, 2017.
  • Datenschutz als Wettbewerbsfaktor, WK Niederösterreich, St. Pölten 2016.
  • Innovative Finanzierungsinstrumente für Start-ups, Finance Club Graz, Karl-Franzens-Universität Graz, 2015.
  • Verbraucher-, Anleger- und Gläubigerschutz, FH Joanneum, Graz (seit 2019).
  • Die rechtliche Strukturierung und Finanzierung von Start-ups und Spin-offs, Zentrum für Unternehmensführung und Entrepreneurship, Karl-Franzens-Universität Graz (2015–2017).
Mehr Weniger

Ausbildung

  • 2018 – New York Bar Exam
  • 2018 – LL.M., Columbia Law School, New York
  • 2016 – Dr. iur., Karl-Franzens-Universität Graz
  • 2016 – Rechtsanwaltsprüfung
  • 2009 – Mag. iur., Karl-Franzens-Universität Graz 
Mehr Weniger

Feed

06/11/2024
Hilfreiche Ausnahmen im AI Act
Erschienen in DerStandard | 05. November 2024
05/11/2024
AI Act Uncovered: Top 5 business impacts you did not see coming
AI Act Uncovered: Top 5 Business Impacts You Did Not See ComingArtificial Intelligence is driving innovation – but with the new EU AI Act, a wave of regulatory challenges is approaching, some of which might catch businesses off guard. Do not worry though, we have identified the top 5 business impacts you might not have seen coming – and they could be critical for your com­pa­ny. Un­der­stand how to make the AI Act work in your favor! Join our exclusive event, "AI Act Uncovered", where we will break down, in practical and clear terms, which companies are affected by the AI Act, where the loopholes are, and what to watch out for so you do not get caught in regulatory traps. Key questions we will cover:Who is subject to the AI Act and who is not?Can I integrate AI systems freely into my busi­ness?Per­so­nal data and AI: Where are the boundaries?How to manage high-risk applications effectively – and what are the key exemptions?The path to CE marking – what do you really need to know?Special Guest: We are excited to welcome Dr. Leif-Nissen Lundbæk, CEO and Founder of Xayn AG, who will share his first-hand experience of implementing the AI Act. Event Details: The event will be held in English and is hybrid, meaning you can join us either in person or online. Kickoff of AI Webinar Series: This event marks the beginning of our new AI webinar series. Our next session in January 2025 will focus on the use of AI in the automotive industry.
16/09/2024
Tokenisierung von Immobilien
CMS #Recht. spannend | Folge 5
11/03/2024
FAQs zur Flexiblen Ka­pi­tal­ge­sell­schaft (FlexKapG)
1. Was ist die Flexible Ka­pi­tal­ge­sell­schaft (FlexKapG) bzw. FlexCo? Die Flexible Ka­pi­tal­ge­sell­schaft, auch FlexKapG oder FlexCo genannt, ist eine neue Rechtsform für österreichische Unternehmen, die ab 01.01.2024 gegründet werden kann. Als Ka­pi­tal­ge­sell­schaft haften Gesellschafter grundsätzlich unbeschränkt für die Aufbringung des Stammkapitals und für die Einhaltung der Gläu­bi­ger­schutz­be­stim­mun­gen. Die Rechtsform wurde speziell entwickelt, um den Bedürfnissen von Start-ups und Neu­grün­der:in­nen, aber auch von etablierten KMU und Großunternehmen gerecht zu werden.2. Wie unterscheidet sich das Stammkapital der FlexKapG von dem einer herkömmlichen GmbH? Die Ka­pi­tal­erfor­der­nis­se einer FlexKapG und einer GmbH sind gleichhoch. Das Kapital hat mindestens EUR 10.000.- zu betragen. Davon sind mindestens EUR 5.000,- bei der Gründung bar einzuzahlen, sofern nicht Sacheinlagen eingebracht werden. Der kleinste Ge­sell­schafts­an­teil bei einer FlexKapG hat mindestens EUR 1,-, bei einer GmbH mindestens EUR 70,- zu betragen.3. Welche Erleichterungen gibt es bei schriftlichen Beschlüssen in der FlexKapG? Die Möglichkeit, schriftliche Um­lauf­be­schlüs­se zu fassen, wurde wesentlich vereinfacht. Der Ge­sell­schafts­ver­trag kann nun vorsehen, dass eine schriftliche Stimmabgabe auch ohne Zustimmung aller Gesellschafter möglich ist, einschließlich der schriftlichen Beschlussfassung per E-Mail.4. Welche Besonderheiten gibt es bei den Ge­schäfts­an­tei­len in der FlexKapG im Vergleich zu herkömmlichen GmbHs? Die gesetzlichen Be­schluss­ein­hei­ten sind bei GmbH und FlexKapG gleich. Virtuelle Ge­ne­ral­ver­samm­lun­gen als Videokonferenzen sind zu­läs­sig. Ge­sell­schaf­ter:in­nen der FlexKapG können bei der Ausübung ihres Stimmrechts ihre Stimmen uneinheitlich abgeben; dies ist vor allem für Treuhänder wichtig.5. Was sind Un­ter­neh­mens­wert-An­tei­le und wie unterscheiden sie sich von klassischen Ge­schäfts­an­tei­len? Das FlexKapGG ermöglicht die Ausgabe von Un­ter­neh­mens­wert-An­tei­len in Höhe von bis zu 24,999% des Stammkapitals. Diese Anteile gewähren einen Anspruch auf den Bilanzgewinn und den Li­qui­da­ti­ons­er­lös, jedoch kein Stimmrecht und kein Bezugsrecht bei Ka­pi­tal­erhö­hun­gen. Dafür gewähren sie beim Exit, wenn die Grün­dungs­ge­sell­schaf­ter ihre Anteile mehrheitlich verkaufen, ein Mitverkaufsrecht zu gleichen Konditionen. Un­ter­neh­mens­wert-An­tei­le sind leicht übertragbar und insbesondere für Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gun­gen und Finanzinvestoren attraktiv.6. Welche Vorteile bietet das FlexKapGG beim Rückkauf von Un­ter­neh­mens­an­tei­len? Das FlexKapGG ermöglicht den Rückerwerb von Un­ter­neh­mens­wert-An­tei­len. Diese können für zukünftige Übertragungen zeitlich beschränkt vorgehalten werden. Es können auch vertragliche Rück­ver­kaufs­rech­te für Un­ter­neh­mens­wert-An­tei­le vereinbart werden.7. Wie unterscheidet sich die Kapitalerhöhung bei der FlexKapG von der bei der herkömmlichen GmbH? Die FlexKapG gibt es nicht nur die „ordentliche Ka­pi­tal­erhö­hung“ (wie bei der GmbH). Bei der FlexKapG können der Ge­sell­schafts­ver­trag und die Ge­ne­ral­ver­samm­lung die Ge­schäfts­füh­rung ermächtigen, innerhalb von 5 Jahren eine Kapitalerhöhung durchzuführen (sogenanntes genehmigtes Kapital“). Daneben kann auch Vorsorge für Options- und Wandlungsrecht auf Ge­schäfts­an­tei­le und un­ter­neh­mens­wert-An­tei­le durch eine „bedingte Ka­pi­tal­erhö­hung“ getroffen werden, und für Anteils- und Wand­lungs­op­tio­nen können beide Formen kombiniert werden („genehmigtes bedingtes Kapital“). Dies alles gibt der Ge­schäfts­füh­rung mehr Hand­lungs­spiel­raum und Flexibilität.8. Welche Fi­nan­zie­rungs­in­stru­men­te kann die FlexKapG ausgeben? Das FlexKapGG ermöglicht die Ausgabe von Fi­nan­zie­rungs­in­stru­men­ten wie Wandel- und Ge­winn­schuld­ver­schrei­bun­gen, Op­ti­ons­schuld­ver­schrei­bun­gen, Wandeldarlehen und Genussrechte, die bisher in der GmbH etabliert waren.9. Welche Möglichkeiten der Ka­pi­tal­her­ab­set­zung sieht das FlexKapGG vor? Wenn der Ge­sell­schafts­ver­trag dies regelt, können flexible Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten ihr Kapital durch Einziehung von Ge­schäfts­an­tei­len herabsetzen, ohne dass es eines vorherigen Erwerbs durch die Gesellschaft bedarf. Dies bietet die rechtliche Grundlage für ge­sell­schafts­ver­trag­li­che Austritts- und Aus­schluss­rech­te. Vor­aus­set­zung ist allerdings, dass der Erwerb aus freien Rücklagen möglich ist, sonst nur, wenn eine ordentliche Ka­pi­tal­her­ab­set­zung mit Gläubigeraufruf erfolgt.10. Wer profitiert am meisten vom FlexKapGG? Das FlexKapGG richtet sich nicht nur an Neu­grün­der:in­nen und Start-ups, sondern bietet auch bestehenden Unternehmen attraktive Vorteile, insbesondere bei der Gründung von Toch­ter­ge­sell­schaf­ten und der Umwandlung bestehender GmbHs in eine flexible Ka­pi­tal­ge­sell­schaft.
04/03/2024
CMS equIP Start-up Night | BioTech Special
in Kooperation mit red-stars. com
28/02/2024
GmbH umgründen? Antworten auf die wichtigsten Fragen zur FlexCo
brutkasten. com | 26.02.2024 
17/01/2024
equIP deep dive & Business Breakfast: Flexible Ka­pi­tal­ge­sell­schaft
equIP deep dive & Business Breakfast
07/12/2023
8 innovative Ge­schäfts­mo­del­le neu im CMS Start-up Programm
CMS unterstützt mit dem Legal Accelerator equIP Start-ups in der Wachstumsphase
24/10/2023
CMS equIP Start up Night
Nach dem großen Erfolg im letzten Jahr setzen wir unsere Ver­an­stal­tungs­rei­he fort. Die Start-up Night beginnt mit einer Keynotes von Kambis Kohansal Vajargah, Head of Startup-Services der Wirt­schafts­kam­mer Österreich. In seiner spannenden Keynote „Investing in Innovation: Die Kraft der Anreize“ gibt er einen Einblick in mögliche Anreizsysteme und Fi­nan­zie­rungs­in­stru­men­te, die Start-ups nutzen könnten, um Investitionen zu fördern und Risiken zu minimieren. Dabei geht er näher auf die Vorteile von Be­tei­li­gungs­frei­be­trä­ge und Ver­lust­aus­glei­che ein. Danach folgt eine spannende Po­di­ums­dis­kus­si­on, zum Thema "Hype or Reality: Wie AI-Start-ups klassische Industrien trans­for­mie­ren“ bei der Expert:innen aus der Start-up-Szene und der Rechtsbranche über die Integration von KI in verschiedenen Branchen sprechen und über zukünftige Entwicklungen diskutieren. Im Anschluss präsentieren Bewerber:innen für die Aufnahme in den Legal Accelerator equIP ihr innovatives Unternehmen und Ge­schäfts­mo­dell. Unter anderem pitchen s2 data & algorithms, distanceHere, Vigilios, BET-Motors und ParaStruct um einen der Plätze. Das Event ist eine hervorragende Gelegenheit für Sie, die viel­ver­spre­chen­den Start-ups kennenzulernen und mögliche Ko­ope­ra­ti­ons­mög­lich­kei­ten zu entdecken. CMS Start-up Experte Klaus Pateter führt Sie durch den Abend.
13/09/2023
CMS nimmt wieder Start-ups in das equIP-Programm auf
Bewerbungsphase startet am 15. September
08/02/2023
Die neuen Mitglieder des CMS equIP Programmes stehen fest
Wir freuen uns die neuen Mitglieder des CMS equIP Programmes bekannt zu geben: Global Rockstar GmbH, MobyGreen, Turbo Volt und commonsun werden die kommenden drei Jahre von unseren Expert:innen beim Aufbau ihres Start-ups begleitet. Im Rahmen der equIP Start-up Night hatten die Finalist:innen die Gelegenheit ihre Ge­schäfts­mo­del­le zu präsentieren. Eröffnet wurde der Abend mit einem Vortrag von Kambis Kohansal Vajargah, Head of Startup-Services der WKÖ, zu den aktuellen Entwicklungen in der Start-up Szene. Bei der anschließenden Po­di­ums­dis­kus­si­on debattierten Kambis Kohansal Vajargah (Austrian Federal Economic Chamber), Michael Murg (Brickwise), Hannah Wundsam (Aus­tri­an­Start­ups) und Christof Straub (Global Rockstar) über die Führung und Finanzierung von Start-ups in Krisenzeiten. CMS Start-up & IT/FinTech Experte Klaus Pateter führte durch den Abend. Sehen Sie sich folgendes Video an und bekommen Sie einen Einblick in die CMS Start-up Night und das CMS equIP-Programm:
03/02/2023
CMS Reich-Rohrwig Hainz ernennt drei erfolgreiche Rechtsanwälte zu Partnern
Pressemitteilung - 02. Februar 2023Hans Lederer, Klaus Pateter und Arno Zimmermann werden mit 1. Februar 2023 Partner bei CMS in Wien. Die CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH leitet den Ge­ne­ra­tio­nen­wech­sel ein und ernennt drei international erfahrene Wirt­schafts­an­wäl­te zu neuen Partnern: Hans Lederer, Klaus Pateter und Arno Zimmermann erweitern ab 1. Februar 2023 den Partnerkreis der renommierten Wiener Rechts­an­walts­so­zie­tät. Hans Lederer ist auf Im­ma­te­ri­al­gü­ter­recht spezialisiert. Er verwaltet zahlreiche internationale Rechteportfolios und berät und vertritt seine Mandant:innen in Zusammenhang mit der Sicherung, Durchsetzung und Lizenzierung von Marken- und Designrechten. Er verfügt zudem über profunde Kenntnisse und langjährige Erfahrung in den Bereichen Urheberrecht und Per­sön­lich­keits­rech­te, publiziert hierzu regelmäßig in Fach­zeit­schrif­ten und ist Gastvortragender an der FH Burgenland. Darüber hinaus berät er seine Mandant:innen in strategischen Fragen zum Patentrecht, insbesondere in Zusammenhang mit Dienst­er­fin­dun­gen, und vertritt diese in streitigen Verfahren. Vor seiner Tätigkeit für CMS arbeitete Hans Lederer als Jurist und Projektmanager im Ge­ne­ral­se­kre­ta­ri­at des Ös­ter­rei­chi­schen Roten Kreuzes. Klaus Pateter berät und vertritt seine internationalen Mandant:innen in den Bereichen IT-Recht, neue Technologien & digitale Assets, Da­ten­schutz­recht, Cybersecurity sowie Produkthaftung und Pro­dukt­si­cher­heit. Zudem steht er Start-ups bei Aufbau und Finanzierung des Unternehmens – insbesondere im Bereich Venture Capital – zur Seite. Klaus Pateter leitet die Start-up Advisory Group von CMS Österreich sowie equIP, den renommierten Legal Accelerator von CMS für Start-ups. Klaus Pateter ist in Österreich und New York als Rechtsanwalt zugelassen. Arno Zimmermann berät Mandant:innen in streitigen Verfahren vor staatlichen und Schieds­ge­rich­ten. Sein Schwerpunkt liegt auf ge­sell­schafts­recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwischen Gesellschaftern sowie Gesellschaften und deren Organen. (Bör­sen­ori­en­tier­te) Gesellschaften wenden sich an Arno Zimmermann auch regelmäßig zur Vorbereitung von Haupt- und Ge­sell­schaf­ter­ver­samm­lun­gen, sofern er Investoren in solchen vertritt. Darüber hinaus berät er regelmäßig Klient:innen in ge­sell­schafts­recht­lich anspruchsvollen Transaktionen im Venture Capital Bereich sowie bei grenz­über­schrei­ten­den Im­mo­bi­li­en­trans­ak­tio­nen. Arno Zimmermann ist Autor von mehr als 40 Publikationen in seinen Fachbereichen und regelmäßiger Vortragender. CMS Österreich hat eine führende Position in Mittel- und Südost-Europa und verfügt über Büros in Wien, Belgrad, Bratislava, Istanbul, Kiew, Ljubljana, Podgorica, Sarajewo, Skopje, Sofia und Zagreb. Mit den neuen Partnern werden die Kernkompetenzen des Hauses weiter ausgebaut und das Know-how im Technologie- und Start-up-Bereich stärker in den Fokus ge­rückt.Gün­ther Hanslik, Managing Partner bei CMS Reich-Rohrwig Hainz: „Unsere Kanzlei steht für fachliche Kompetenz, internationale Expertise und nachhaltige Stabilität. Die große Mehrzahl unserer Mandant:innen beraten und betreuen wir über viele Jahre. Dabei geben wir ihnen Sicherheit und Orientierung und unterstützen sie nicht zuletzt bei der Umsetzung innovativer Zukunftsthemen. Mit unserer zielgerichteten Nach­wuchs¬ar­beit stellen wir sicher, dass diese wertvolle Expertise auch an die nächste Generation weitergegeben wird und CMS ihren Mandant:innen auch in Zukunft als verlässlicher und vertrauensvoller Partner zur Seite stehen kann. Wir freuen uns daher sehr, dass wir mit Hans Lederer, Klaus Pateter und Arno Zimmermann drei hoch­qua­li­fi­zier­te und engagierte Anwälte in unserer Partnerschaft begrüßen dürfen.“