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Arzt und Recht - Auf­klä­rungs­pflicht über Infektionsrisiko bei Injektion bei Polyarthritis

01/09/2008

In dem Beitrag wird die Entscheidung des OGH beleuchtet, in der er ausgesprochen hat, dass ein Arzt bei Verabreichung einer Injektion über das bestehende Infektionsrisiko aufzuklären hat, da dieses ein typisches Risiko darstellt. In dem Beitrag werden auch die allgemeinen Grundsätze der ärztlichen Aufklärungspflicht dargestellt.

Infos unter: www.kup.at

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Veröffentlichung
Aufklärungspflicht über Infektionsrisiko bei Injektion bei Polyarthritis
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Autoren

Monika Ploier