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Aufklärungspflicht Teil VI: Aufklärung nach ÄsthOpG

Ärztekrone<br>03/04/2015

Das Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen legt - anders als das ÄrzteG - eindeutig fest, worüber wie und wann aufzuklären ist.

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Aufklärungspflicht - Teil VI: Aufklärung nach ÄsthOpG
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Monika Ploier