Eine jüngere Entscheidung des OGH hat die bis dahin eher ein Schattenddasein führende Betrjebsratsmitbestimmung bei der Beschäftigung überlassenen Arbeitskräften in den Mittelpunkt des arbeitsrechtlichen Interesses gerückt. Nach dieser sollen ua Kontrahierungsgebote für den Beschäftiger mit dauerhaft überlassenen Arbeitskräften oder Höchstquoten für überlassene Arbeitskräfte im Beschäftigerbetrieb Inhalt einer (erzwingbaren) ßetriebsvereinbarung (SV) sein können. Diese Ansicht bietet jedoch Anlass zur grundlegenden Kritik.
RdW 9/2008 Artikel-Nr. 556