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Entgeltfortzahlung bei einvernehmlicher Auflösung während Dienstverhinderung

bleibt alles beim Alten?

12/02/2018

Nach dem Wortlaut von §9 AngG und §5 EFZG nF soll jede einvernehmliche Beendigung während einer oder im Hinblick auf eine Dienstverhinderung den Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus verpflichten. Auf den ersten Blick stellt dies aus Sicht der Arbeitgeber eine unsachliche Erweiterung der erfassten Beedigungsarten dar. Im Folgenden wird aufgezeigt, dass auch sehr gute Argumente für eine alternative Auslegung bestehen.

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Veröffentlichung
ecolex 2018-01
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Autoren

Dominik Stella