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Europäische Union plant Verordnung zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten

22/02/2016

Wenn sie ein kostenpflichtiges Abonnement für eine Online-Zeitung, einen Streamingdienst oder gar den Online-Zugang zu Fernsehprogrammen abonniert haben, ist der Abruf in den meisten Fällen nur im Inland möglich.

Die EU plant aber nun eine Verordnung, die jedem Verbraucher den vorübergehenden Zugang auch in anderen EU-Ländern als im Heimatstaat des Verbrauchers ermöglichen soll. Mit dieser verbraucherfreundlichen Regelung möchte die EU allerdings in das nach wie vor territorial geprägte Lizenzrechteregime eingreifen. Vor allem für audiovisuelle Inhalte wie Spielfilme und Dokumentationen sind die Diensteanbieter oftmals verpflichtet, den Zugang auf ein oder mehrere Länder territorial einzuschränken. Ein weiteres Problem stellt sich bei der Definition des vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland. Dieser kann zeitlich definiert werden – zB in der Dauer einer durchschnittlichen Ferien- oder Dienstreise – oder aber in einer im Voraus zu definierenden abgerufenen Datenmenge bestehen.

Der Zugang muss allerdings nur dann im Ausland vom Diensteanbieter gewährleistet werden, wenn er den Aufenthaltsort seines Abonnenten erkennen kann. Umstritten ist derzeit auch die Frage, ob die Verordnung nur auf Bezahldienste anwendbar sein soll, oder auf jede Form von Entgeltlichkeit. Darunter könnte man auch bereits den Gratis-Abruf verstehen, sofern auch der Verbraucher eine Gegenleistung zu erbringen hat, zB online bezogene Daten zur Verfügung stellt.

Jedenfalls für die entgeltlichen Dienste gilt aber, dass die PortabilitätsVO nicht unbedingt nur Vorteile für den Kunden bringt. Denn die territoriale Erweiterung wird in diesen Fällen höhere Lizenzierungskosten für den Diensteanbieter nach sich ziehen, die eines Tages auf den Nutzer durchschlagen könnten.

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Egon Engin-Deniz
Partner
Wien