Home / Veröffentlichungen / Fast-Track Patentanmeldung in China

Fast-Track Patentanmeldung in China

17/06/2018

Damit der Markteintritt österreichischer Unternehmen in China gefördert wird, braucht es entsprechenden Schutz ihrer Erfindungen und somit eine Erleichterung bei Patentanmeldungen. Das österreichische Patentamt (ÖPA) und das chinesische State Intellectual Property Office (SIPO) verlängern ihre Kooperation im Rahmen des Patent Prosecution Highways bis zum Jahr 2021. 

Im April 2018 reiste eine hochrangige österreichische Delegation bestehend aus Vertretern der Bundesregierung, Wirtschaft, Kunst und Kultur nach China. Hierbei wurden zahlreiche bilaterale Verträge abgeschlossen, unter anderem wurde auch die Verlängerung der Kooperation zwischen dem ÖPA und SIPO besiegelt. Damit soll die Wartezeit auf ein Patent in China für österreichische Unternehmen deutlich verkürzt und Markenrechtsverletzungen, die ausländische Firmen bisher in China erlitten haben, ein Riegel vorgeschoben werden. 

Hintergrund 

Nationale Patentämter weltweit können am Patent Prosecution Highway-Programm teilnehmen, das eine wechselseitige Beschleunigung der Patenterteilungsverfahren bezweckt. Unter dem sogenannten Global Patent Prosecution Highway ist eine multilaterale Vereinbarung zwischen den nationalen Patentämtern zu verstehen. Diese ermöglicht ein schneller und effizienter durchgeführtes Patentprüfungsverfahren in jedem teilnehmenden Patentamt, sofern die Patentansprüche bereits von einem der anderen teilnehmenden Ämter als erteilbar erachtet wurden.   

Doch im Gegensatz zum ÖPA nimmt das SIPO nicht am multilateralen Global Patent Prosecution Highway-Programm teil. Daher kann die Kooperation der beiden Ämter nur auf bilateraler Ebene begründet werden. Zwischen dem ÖPA und SIPO besteht bereits seit 2014 eine solche bilaterale Vereinbarung zum Patent Prosecution Highway-Programm, welches nun um drei weitere Jahre bis einschließlich 28. Februar 2021 verlängert wurde. 

Offiziell handelt es sich hierbei um ein Pilotprogramm zwischen dem ÖPA und SIPO, das beiden Ämtern die Möglichkeit einräumt, die Kooperation auch vorzeitig zu beenden. Die Vergangenheit zeigt jedoch, dass die Kooperation seit 2014 bereits mehrmals verlängert wurde.

Wie funktioniert das Patent Prosecution Highway-Programm? 

Im ersten Schritt ist aus österreichischer Sicht eine Patentanmeldung am ÖPA notwendig (Erstanmeldung). Basierend auf der österreichischen Erstanmeldung, ist eine weitere Patentanmeldung am SIPO einzureichen (Zweitanmeldung), wobei darauf zu achten ist, dass dies innerhalb der Prioritätsfrist geschieht, damit die Priorität der Erstanmeldung geltend gemacht werden kann. Das ÖPA prüft die Erstanmeldung hinsichtlich ihrer Patentierbarkeit. Werden die Patentansprüche der Erstanmeldung als erteilbar eingestuft, so kann hinsichtlich der Zweitanmeldung ein Antrag zur Einleitung des Patent Prosecution Highway-Verfahrens gestellt werden. Dies führt zu einer beschleunigten und effektiveren Prüfung der Zweitanmeldung am SIPO. 

Die Erteilung des Patents durch das ÖPA (Erteilungsbeschluss) ist jedoch nicht notwendig, um das Patent Prosecution Highway-Verfahren am SIPO einzuleiten. Maßgeblich ist, dass das ÖPA die betreffenden Patentansprüche als eindeutig patentierbar erachtet. Daher kann ein Antrag zur Einleitung des Patent Prosecution Highway-Verfahrens auch auf einen positiven Vorbescheid gestützt werden. 

Doch Achtung: Mit einer Patentanmeldung auf dem Prosecution Highway zu sein bedeutet nicht, dass das SIPO an die Entscheidungen des ÖPA gebunden ist. Vielmehr bewirkt das Patent Prosecution Highway-Verfahren, dass das Zweitanmeldeamt die Patentanmeldung mit einem besonderen Status markiert und das Prüfungsverfahren beschleunigt durchführt. Wird der Antrag zur Einleitung des Patent Prosecution Highway-Verfahrens abgelehnt, da beispielsweise die formellen Voraussetzungen nicht vorliegen, so wird nach dem gewöhnlichen Prüfungsverfahren weitergeprüft.   

Patent Prosecution Highway im Rahmen einer PCT-Anmeldung 

Das Patent Prosecution Highway-Programm zwischen dem ÖPA und SIPO kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn ein internationales Patent nach PCT (Patent Cooperation Treaty) angemeldet wird. Auch in diesem Fall ist Ausgangspunkt eine österreichische Patentanmeldung, auf deren Basis die PCT-Anmeldung erfolgt. Wird die PCT-Anmeldung am ÖPA eingereicht, so erfüllt das ÖPA die Aufgabe als Receiving Office. Als International Search Authority fungiert stets das Europäische Patentamt. Kommt das Europäische Patentamt zum Schluss, dass die Patentansprüche patentierbar sind, so stellt es eine positive Written Opinion of International Search Authority (WO/ISA) aus.

Nach Einleitung der nationalen Phase in China kann auf Grundlage des positiven WO/ISA am SIPO der Antrag zur Einleitung des Patent Prosecution Highway-Verfahrens gestellt werden. 

Positive Auswirkungen 

Insgesamt kann die Verlängerung des Patent Prosecution Highway-Programms zwischen dem ÖPA und SIPO nur begrüßt werden. Da sich Patentanmeldeverfahren langwierig gestalten können, bietet das Programm maßgebliche Verbesserungen für Patentanmelder, da seine Wartezeit wesentlich verkürzt wird. Das Patent Prosecution Highway-Programm ermöglicht daher dem Patentanmelder schnellere und effektivere Patentanmeldeverfahren am Zweitanmeldeamt. Doch auch die vermehrte Zusammenarbeit zwischen ÖPA und SIPO kann einem Technologie- und Innovationstransfer zwischen Europa und China nur förderlich sein.

Autoren

Foto vonEgon Engin-Deniz
Egon Engin-Deniz
Partner
Wien
Foto vonJia Schulz-Cao
Jia Schulz-Cao
Anwalt
Wien