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Große Wohnbauprojekte - Baubewilligungspflicht oder UVP-Pflicht? Oder beides?

Große Wohnbauvorhaben werden meist am Stadtrand gebaut. Diese Gebiete sind meist nicht erschlossen. Da solche Vorhaben neben Gebäuden zu Wohnzwecken meist auch Bauten, die für andere Zwecke genutzt werden, umfassen und sie auch verkehrstechnisch erschlossen werden müssen, finden sie oftmals mit den nach den verschiedenen anzuwendenden Materiengesetzen jeweils erforderlichen Genehmigungen nicht das Auslangen. Im Rahmen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (idF "UVP-G") wurde für solche Projekte ein eigenerTatbestand, nämlich jener der "Städtebauvorhaben", geschaffen. Bei Überschreiten bestimmter Schwellenwerte und Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ist bei solchen Städtebauvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (idF "UVP") erforderlich.

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Autoren

Marlene Wimmer-Nistelberger
Marlene Wimmer-Nistelberger
Partnerin
Wien
Veröffentlichung
Große Wohnbauprojekte - Baubewilligungspflicht oderUVP-Pflicht? Oder beides?

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