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Gutgläubiger Verbrauch zu hoher Bezüge

19/08/2016

Keine Rückforderung, wenn Arbeitgeber auf Rückfrage die zu hoch ausgezahlten Bezüge irrtümlich als richtig bestätigt hatte 

Weist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer irrtümlich Bezüge an, obwohl sie dem Arbeitnehmer nicht oder nicht in diesem Umfang gebühren, kann sie der Arbeitgeber zurückfordern. Im Falle ihres redlichen Verbrauchs ist die Rückforderung durch den Arbeitgeber ausgeschlossen. Die Beweislast für die Unredlichkeit trägt der rückfordernde Arbeitgeber.

Hatte der Arbeitnehmer aufgrund der Höhe der Überzahlungen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Bezüge und fragt er deshalb wiederholt nach, ob diese in Ordnung sind, dann darf er auf die Richtigkeit der Entlohnung vertrauen, wenn ihm dies wiederholt zugesichert wurde (OGH 8 ObA 9/16f). 

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Johannes Reich-Rohrwig
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Wien