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Veröffentlichung 22 Jan 2019 · Österreich

Mehr Nachhaltigkeit beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten

2 min. Lesezeit
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Umwelt, Soziales und Unternehmensführung: „Nachhaltigkeit“ soll künftig bei der Beratung und Produktempfehlung durch Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler stärker im Vordergrund stehen.

Geht es nach dem Willen der EU-Kommission wird der Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten in absehbarer Zukunft „grüner“ werden. Den Entwurf für eine entsprechende Verordnung hat die EU-Kommission am 4.1.2019 auf ihrer Website veröffentlicht. Ausgangspunkt der Initiative sind das Pariser Klimaabkommen von 2015 und der UN-Aktionsplan „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung".

Technisch gesehen handelt es sich um eine Änderung der Verordnung (EU) 2017/2359, die seit 1.10.2018 in Kraft ist und die beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten einzuhaltenden Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln beinhaltet. Dem Entwurf zufolge sollen Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler in Zukunft für die Zwecke der Beratung über Versicherungsanlageprodukte vom Kunden nicht nur Informationen zu dessen Anlagezielen, Risikobereitschaft bzw. Fähigkeit, Verluste zu tragen und ähnliches einholen, sondern auch nach seinen Präferenzen in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung fragen. Es soll demnach eruiert werden, ob und welche ökologisch nachhaltigen oder sozialen Investitionen bzw. ob gute Unternehmensführung in die Anlagestrategie des Kunden integriert werden sollen. Diese Aspekte wären dann entsprechend bei der Wahl des angebotenen Produkts und der Eignungsprüfung sowie in der Geeignetheitserklärung zu berücksichtigen.

Bis diese Vorgaben rechtlich verbindlich sind, dürfte allerdings noch einige Zeit vergehen. Den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens vorausgesetzt, soll die Verordnung am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten und 18 Monate später anwendbar sein.