Home / Veröffentlichungen / Nachhaltigkeit im Vergaberecht: Möglichkeiten für...

Nachhaltigkeit im Vergaberecht: Möglichkeiten für die praktische Umsetzung im öffentlichen Auftragswesen (Teil 1)

18/03/2020

Das Thema Nachhaltigkeit ist in den vergangenen Monaten in das Zentrum der öffentlichen Diskussion gerückt. Regional & lokal sowie sozial & ökologisch sind Schlagworte, die sinnbildlich für diesen Begriff stehen. Allgemein gesprochen kann Nachhaltigkeit als vorausschauendes und zukunftsorientiertes Handeln verstanden werden. 

Ein wesentlicher Hebel für öffentliche Auftraggeber, um nachhaltig zu handeln, ist das öffentliche Auftragswesen1. Das Vergaberecht hält vielfältige Optionen für nachhaltige Auftragsvergaben bereit, die ein Auftraggeber – je nach Komplexität und Wert des Auftrags passend – einsetzen kann und sollte. Es ist an der Zeit sich diese Möglichkeiten im Einzelnen anzusehen:

1.    Möglichkeiten bei der Leistungsbeschreibung 

Das Bundesvergabegesetz („BVergG“) verwendet den Begriff Nachhaltigkeit nicht. Dennoch ist die Bandbreite an Elementen, im Rahmen derer Nachhaltigkeitsüberlegungen einfließen können, enorm: Sie beginnt bei der Leistungsbeschreibung, worin der Auftraggeber entscheidet und festlegt, welche Leistung er letztlich erhält. Dabei bleibt den Auftraggebern viel Spielraum, um die Mindestanforderungen, denen die von ihnen gewollte Leistung entsprechen muss, festzulegen. In diesem Rahmen können Nachhaltigkeitsüberlegungen nicht nur durch Vorgabe einzuhaltender (Umwelt-)Standards der Produkte/Rohstoffe, sondern beispielsweise auch durch Festlegung eines Mindestanteils an regionalen Produkten einbezogen werden.

2.    Möglichkeiten bei den Eignungskriterien 

Aber auch bei den Eignungskriterien, den „K.O.-Kriterien“, die sich auf die Qualität der Unternehmer beziehen und die Unternehmer erfüllen müssen, um nicht aus dem Verfahren ausgeschlossen zu werden, können nachhaltige Aspekte berücksichtigt werden. Dazu bietet es sich etwa an, den Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems (z.B. ÖNORM EN ISO 9001), Angaben zu Umweltmanagementmaßnahmen, eine Mindestanzahl an Mitarbeitern/Fachkräften des Bieters oder die Verfügbarkeit von bestimmter Ausrüstung zu verlangen. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind allerdings insofern begrenzt, als nur die im Gesetz aufgezählten Eignungskriterien gewählt werden dürfen.

3.    Möglichkeiten bei den Zuschlagskriterien

Deutlich mehr Flexibilität für die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten besteht hingegen bei der Festlegung der Kriterien für die Angebotsbewertung. Es kann entweder das Billigstangebotsprinzip mit dem Preis als einzigem Zuschlagskriterium oder das Bestangebotsprinzip festgelegt werden. Wählt ein Auftraggeber das Bestangebotsprinzip, gibt es zwei Möglichkeiten: Es werden neben dem Preis Zuschlagskriterien zur Bewertung der Qualität des Angebots festgelegt oder es wird (neu seit 2018) das beste Angebot anhand eines Kostenmodells ermittelt.

Zur Bewertung der Qualität des Angebots kann als Zuschlagskriterium beispielsweise vorgesehen werden, dass Bieter für die Einhaltung von bestimmten Transportweiten, Lieferfristen oder Reaktionszeiten, die Erfüllung einer bestimmten Abgasnorm der verwendeten LKW, den Betrieb der eingesetzten Fahrzeuge mit alternativen Antriebsformen, aber auch bei Verwertung von Recyclingmaterial Punkte erhalten. Den Auftraggebern bleibt in dieser Hinsicht erhebliche Gestaltungsfreiheit, er muss jedoch bei jedem festgelegten Zuschlagskriterium anhand der Angaben der Bieter in der Lage sein, die Erfüllung des Zuschlagskriteriums zu überprüfen.

Oftmals bietet es sich an Zuschlagskriterien, die in Zusammenhang mit Mindestanforderungen stehen, zu wählen. Während die Mindestanforderungen den Bietern ein zwingend einzuhaltendes Leistungsniveau vorgeben, kann eine „Übererfüllung“ dieser Mindestanforderungen als Zuschlagskriterium mit Punkten belohnt werden. 

4.    Möglichkeit der Beurteilung der Lebenszykluskosten

Neben der Aufteilung der Zuschlagskriterien in Preis und Qualität stellt die Bewertung anhand eines Kostenmodells eine neue, höchst interessante Alternative zur Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses dar. Zu diesen Kostenmodellen zählt insbesondere die Berechnung der Lebenszykluskosten ("Total-Cost of Ownership"). Es werden die Gesamtkosten jedes Angebots unter Berücksichtigung unterschiedlicher Elemente (zB Anschaffungs-, Nutzungs- und Wartungskosten, Kosten am Ende der Nutzungsdauer und – soweit in Geld messbar – externe Kosten durch Umweltbelastung) bewertet. Beispielsweise für Bauprojekte gibt es auch bereits standardisierte Modelle (ÖNORM B 1801-4). Das dieserart kostengünstigste Angebot erhält den Zuschlag. Dem Problem, dass Bieter „Dumping-Preise“ für die Anschaffung eines Produkts anbieten, jedoch bei Betrachtung der Gesamtkosten teurer als vergleichbare Anbieter sind, kann mit dieser Methode begegnet werden.

Der zweite Teil dieses Beitrags mit besonderen Formen, in denen Nachhaltigkeit in der öffentlichen Auftragsvergabe eine Rolle spielt oder spielen kann, ist hier verfügbar.
 

1 Dieser Beitrag beruht auf einem Artikel der Autorin, der in der Zeitschrift Kommunal 03/2020 erschienen ist, und gibt lediglich die persönliche Auffassung der Autorin wieder.

Autoren

Foto vonRuth Bittner
Ruth Bittner