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Pfandbestellung und Ei­gen­ka­pi­tal­ersatz

31/01/2011

Das am 1.1.2004 in Kraft getretene Eigenkapital-Gesetz (EKEG) bezieht nicht nur Geld- und Warenkredite, sondern auch die Bestellung von Sicherheiten, wie zB. Pfandrechten, durch Gesellschafter zugunsten des Gläubigers der Gesellschaft in die Regeln des Eigenkapitalgesetzes ein. Das kann auch für den Gläubiger rechtliche Konsequenzen haben. Der Beitrag geht Fragen der eigenkapitalersetzenden Pfandbestellung nach.

Veröffentlichung
Pfandbestellung und Eigenkapitalersatz
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Autoren

Johannes Trenkwalder