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Newsletter 18 May 2011 · Österreich

Tax Ruling - verbindliche Auskünfte des Finanzamtes schaffen Rechtssicherheit für Unternehmen

3 min. Lesezeit

Auf dieser Seite

Seit 1.1.2011 besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt verbindliche Rechtsauskünfte im Zusammenhang mit

  • geplanten Umgründungen
  • Unternehmensgruppen und
  • Verrechnungspreisen

einzuholen. Die Rechtsgrundlage dafür wurde im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2010 durch § 118 BAO geschaffen, der das Verfahren bezüglich dieser so genannten Auskunftsbescheide regelt.

Durch das neue Instrument können Unternehmen Rechtssicherheit in steuerlichen Fragen zu diesen Themen erlangen. Bisher wurden zwar auch Rechtsauskünfte von den Finanzämtern erteilt, jedoch nicht in Bescheidform, sondern nur in Form einfacher Schreiben, die grundsätzlich nicht rechtsverbindlich sind.

Die Unternehmen konnten sich nur unter bestimmten Voraussetzungen auf den Grundsatz von Treu und Glauben stützen und eine entgegen der Auskunft des Finanzamtes festgesetzte Steuer bekämpfen.

Die im Auskunftsbescheid enthaltene Rechtsauffassung des Finanzamtes kann durch Berufung im Instanzenzug bekämpft werden.

Nach Rechtskraft des Auskunftsbescheides ist die darin enthaltene steuerliche Beurteilung für das Finanzamt verbindlich. So gesehen sollte es daher insbesondere bei späteren Betriebsprüfungen keine bösen Überraschungen geben. Allerdings könnte das Finanzamt zu argumentieren versuchen, der mitgeteilte Sachverhalt sei unrichtig oder unvollständig gewesen. Gründliche Vorbereitung des Auskunftsbegehrens ist daher sinnvoll. Für das Tax Ruling ist ein Verwaltungskostenbeitrag zu entrichten, der nach den Umsatzerlösen des betroffenen Unternehmens gestaffelt ist und bis zu EUR 20.000 beträgt.

Auswirkungen für die Praxis

Unsere Klienten machen von dem neuen Instrument des Auskunftsersuchens gerne Gebrauch, ungeachtet der damit verbundenen Kosten, weil ich auf diese Weise Rechtssicherheit und Kosteneinsparungen bei Betriebsprüfungen und Rechtsmittelverfahren erzielen lassen.