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Tax Ruling – verbindliche Auskünfte des Finanzamtes schaffen Rechtssicherheit für Unternehmen

18/03/2013

Seit 1.1.2011 besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt verbindliche Rechtsauskünfte im Zusammenhang mit geplanten Umgründungen, Unternehmensgruppen und Verrechnungspreisen einzuholen. Die Rechtsgrundlage dafür wurde im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2010 durch § 118 BAO geschaffen, der das Verfahren bezüglich dieser so genannten Auskunftsbescheide regelt.

Durch das neue Instrument können Unternehmen Rechtssicherheit zu steuerlichen Fragen im Rahmen von geplanten Umgründungen, Unternehmensgruppen und Verrechnungspreisen erlangen. Bisher wurden zwar auch Rechtsauskünfte von den Finanzämtern erteilt, jedoch nicht in Bescheidform, sondern nur in Form einfacher Schreiben, die grundsätzlich nicht rechtsverbindlich sind. Die Unternehmen konnten sich nur unter bestimmten Voraussetzungen auf den Grundsatz von Treu und Glauben stützen und eine entgegen der Auskunft des Finanzamtes festgesetzte Steuer bekämpfen.

Die im Auskunftsbescheid enthaltene Rechtsauffassung des Finanzamtes kann durch Berufung im Instanzenzug bekämpft werden. Nach Rechtskraft des Auskunftsbescheides ist die darin enthaltene steuerliche Beurteilung für das Finanzamt verbindlich. Es sollte daher insbesondere bei späteren Betriebsprüfungen keine bösen Überraschungen geben.

Für das Tax Ruling ist ein Verwaltungskostenbeitrag zu entrichten, der nach den Umsatzerlösen des betroffenen Unternehmens gestaffelt ist und bis zu € 20.000 beträgt.

Auswirkungen für die Praxis:

Im Hinblick auf die Erlangung von Rechtssicherheit und mögliche Kosteneinsparungen bei Betriebsprüfungen und Rechtsmittelverfahren wird das neue Instrument wohl trotz der damit verbundenen Kosten von den Unternehmen in Anspruch genommen werden. Dies wird aber auch maßgeblich davon abhängen, wie rasch die Auskunftsersuchen von den Finanzämtern erledigt werden.

Autoren

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Sibylle Novak
Partnerin
Wien