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Türkei novelliert ihr Handelsgesetzbuch

29/04/2013

Das seit 1.7.2012 geltende neue Handelsgesetzbuch (HGB), hat zu einigen Irritationen bei Investoren geführt. Der ursprüngliche Entwurf beinhaltete diverse Bestimmungen, die das Resultat eines zu überschießend interpretierten Gläubigerschutzes darstellten. Diese „Kinderkrankheiten“ wurden im Zuge einer Novelle weitgehend beseitigt und die Gründung und Handhabung von Kapitalgesellschaften sehr vereinfacht. Dabei wurden insbesondere die Aktiengesellschaft (AG) im Vergleich zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) attraktiver gestaltet, weil letztere von ausländischen Investoren aufgrund der erleichterten Handhabung regelmäßig der AG vorgezogen wurden. So musste die AG durch mindestens fünf Gründungsmitglieder errichtet werden, während die GmbH durch mindestens zwei Gesellschafter gegründet werden konnte. Auch mussten bei der AG die Vorstandsmitglieder gleichzeitig Gesellschafter sein, was im Falle von Geschäftsführern nicht erforderlich war. 
Durch das neue HGB wurde die Anzahl der Gründungsmitglieder sowohl bei der AG als auch bei der GmbH entsprechend auf einen Gesellschafter reduziert und damit die Gründung von Ein-Mann-Kapitalgesellschaften ermöglicht. Beseitigt wurde auch die Bedingung, dass nur Gesellschafter zu Vorstandsmitgliedern bestellt werden dürfen. Überdies wurde die Anzahl von Vorstandsmitgliedern von mindestens drei auf ein Vorstandsmitglied herabgesetzt und, was eine weitere sehr wesentliche Neuerung darstellt, die Bestellung von juristischen Personen zu Geschäftsführern oder Vorstandsmitgliedern gesetzlich für zulässig erklärt. Diese zuletzt genannte Änderung bringt für ausländische Investoren eine bedeutende Erleichterung im Zusammenhang mit der Eindämmung der Haftung vom in die Türkiye entsendete Vertretern dar. 
Dies sind nur einige der weitreichenden Neuerungen des HGB, das mit Sicherheit ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Liberalisierung und Öffnung des türkischen Marktes für ausländische Investoren ist.

Dieser Artikel erschien am 29.04.2013 im Wirtschaftsblatt.

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Döne Yalçın
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