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Patentrecht Schweiz: Keine Äquivalenz bei Patentansprüchen mit Zahlen oder Massangaben?

23/05/2023

Erstmals hatte sich das Schweizerische Bundespatentgericht mit der Frage befasst, wie Patentansprüche mit Zahlen- oder Massangaben auszulegen sind, wenn die Merkmale des Produktes vom beanspruchten Bereich abweichen. Der Entscheid betrifft pharmazeutische Formulierungen mit einer bestimmten Wirkstoffmenge in einer Tablette. Bei der Anwendung der Äquivalenzlehre kam das Bundespatentgericht zu unterschiedlichen Ergebnissen. In einem Verfahren betreffend Erlass einer einstweiligen Verfügung bejahte es eine äquivalente Patentverletzung. Dies mit der Begründung, dass die beanstandete Formulierung innerhalb der zulässigen Toleranzen für pharmazeutische Formulierungen liegen würde. Im anschliessenden Hauptverfahren kam es nun aber zum gegenteiligen Schluss. Für weitere Informationen über die Durchsetzung von Patentansprüchen mit Zahlen oder Messwerte in der Schweiz, folgen Sie diesem Link zum Artikel.

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Dr. Christoph Willi, LL.M.
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