14/11/2023
Legal Flash - Bundesrat will im Kampf gegen Greenwashing bei Finanzprodukten...
Hintergrund 2022 wurden in der Schweiz nachhaltige Investitionen in Höhe von rund 1,98 Billionen Schweizer Franken getätigt, so der Branchenverband Swiss Sustainable Finance (SSF). Die Zahl der Fälle von Greenwashing durch Banken und Finanzdienstleister auf der ganzen Welt ist in den letzten 12 Monaten gemäss RepRisk um 70 % gestiegen. Am 30. September 2023 ist die schweizerische Selbstregulierung für eine nachhaltige Vermögensverwaltung der Asset Management Association Switzerland (AMAS) in Kraft getreten. Diese Nachhaltigkeits-Selbstregulierung stellt einen weiteren Schritt bei der Umgestaltung des schweizerischen Regulierungsrahmens dar, um nachhaltige Konzepte, Grundsätze und Regeln zu integrieren. Zusätzlich veröffentlichte die AMAS zusammen mit dem SSF am 4. Oktober 2023 den Swiss Stewardship Code, ein Leitfaden zur Ausübung von Aktionärsrechten durch Investoren in der Schweiz. Diese neuen Initiativen folgen auf die Selbstregulierung der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) zur ESG-Integration, die im Juni 2022 von der SBVg erlassen wurde und am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Aus Sicht des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) sind diese Massnahmen aktuell aber nicht ausreichend. Wie das EFD den Bundesrat am 25. Oktober 2023 informiert hat, wird es daher bis Ende August 2024 einen Verordnungsvorschlag für eine „prinzipienbasierte staatliche Regulierung“ hinsichtlich Greenwashing bei Finanzprodukten ausarbeiten, sollte die Branche nicht nachbessern. Key Findings Schweizerische Selbstregulierung für nachhaltige Vermögensverwaltung Der Begriff der “Nachhaltigkeit” ist von zentraler Bedeutung für die Anwendung der Nachhaltigkeits-Selbstregulierung. Ein blosser Verweis auf einzelne Elemente oder Nachhaltigkeitsansätze, wie z.B. Ausschlüsse bestimmter Emittenten oder ein einfacher ESG-Integrationsansatz, wird nicht als ausreichend angesehen. Wenn nur auf die Anwendung eines ESG-Integrationsansatzes Bezug genommen wird, muss klar darauf hingewiesen werden, dass die betreffende kollektive Kapitalanlage nicht nachhaltig ist oder nicht nachhaltig verwaltet wird. Das Gleiche gilt für eine nachhaltige Strategie, die ausschliesslich auf den Ausschlussansatz abstellt. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Verweis auf einen bestimmten Ansatz oder ein allgemeiner Verweis auf Nachhaltigkeit oder ESG ein Greenwashing-Risiko darstellen kann, unabhängig davon, ob die Nachhaltigkeits-Selbstregulierung Anwendung findet, falls dieser Verweis irreführend oder verwirrend ist oder nicht der Art der Vermögenswerte oder des Anlageansatzes entspricht. Die Anwendung vergleichbarer ausländischer Standards – wie die EU Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) – reicht aus, um die von der AMAS herausgegebene Nachhaltigkeits-Selbstregulierung zu erfüllen. Die Nachhaltigkeitsstrategie mit Angabe des verfolgten Anlageansatzes (z. B. Ausschlüsse, Impact Investing, thematisches Investieren usw.) muss den Anlegern zugänglich gemacht werden. Im Vermögensverwaltungsvertrag (direkt oder über einen Anhang) ist der Mindestanteil der Anlagen festzulegen, die den in der Anlagepolitik definierten Nachhaltigkeitsanforderungen entsprechen müssen. Die Anleger werden mindestens einmal im Jahr in einem Bericht über die Nachhaltigkeitsstrategie informiert. Bei Impact-Investing-Strategien muss die jährliche Berichterstattung aufzeigen, inwieweit die angegebenen Nachhaltigkeitsziele erreicht wurden. Key Findings Swiss Stewardship Code Ziel dieses Kodex ist es, die aktive Ausübung der Aktionärsrechte durch Investoren in der Schweiz zu fördern, eine nachhaltigere Wirtschaft zu entwickleln und die langfristige Rendite für Investoren unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken zu erhöhen. Der Kodex ist nicht verbindlich. Er ist auf freiwilliger Basis anwendbar und spricht lediglich Empfehlungen aus. Nach Angaben von AMAS und SSF sind die Grundsätze des Kodex mit den Global Stewardship Principles des International Corporate Governance Network (ICGN) abgestimmt. Die Leitlinie richtet sich an Anleger, aber auch an deren Vermögensverwalter und andere Dienstleister, die für Anleger Stewardship-Aktivitäten übernehmen. Die Leitlinie ergänzt die bestehenden zivil- und verwaltungsrechtlichen Verpflichtungen. Mit anderen Worten: Der Kodex steht nicht im Widerspruch zu diesen Verpflichtungen oder Anforderungen, und die Einhaltung seiner Grundsätze entbindet Anleger und/oder Dienstleister nicht davon, diese ebenfalls einzuhalten. Insgesamt enthält die Leitlinie aus neun Grundsätze für eine wirksame Stewardship: (1) Governance, (2) Stewardship-Richtlinien, (3) Abstimmungen, (4) Engagement, (5) Eskalation, (6) Überwachung von Beteiligungsunternehmen, (7) Delegation von Stewardship-Aktivitäten, (8) Interessenkonflikte und (9) Transparenz und Berichterstattung. Weitere Informationen dazu sind hier zu finden. Obwohl der Swiss Stewardship Code prinzipienbasiert ist, enthält er mehrere spezifische Empfehlungen und eine klare Methodik, die Investoren, Vermögensverwaltern und anderen Dienstleistern, die sich für nachhaltige Investitionen und Stewardship einsetzen, eine nützliche Hilfe sein können. Fazit Das Inkrafttreten der Nachhaltigkeits-Selbstregulierung ist ein weiterer Schritt bei der Umgestaltung des schweizerischen Regulierungsrahmens, um darin nachhaltige Konzepte, Grundsätze und Regeln zu integrieren. Die AMAS fördert Lösungen und Initiativen für einen angemessenen nachhaltigen Rahmen für die Schweizer Vermögensverwaltungsbranche, wie z.B. den erwähnten Swiss Stewardship Code, der gemeinsam mit Swiss Sustainable Finance SSF entwickelt wurde, oder die Förderung des bereits bestehenden Swiss Climate Scores. Angesichts der Absicht des EFD, Greenwashing möglicherweise staatlich zu regulieren, werden die kommenden Monate entscheidend dafür sein, ob sich die Schweiz für eine Selbstregulierung, eine strenge Regulierung oder sogar für eine Kombination aus beiden Ansätzen entscheiden wird.
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