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Drum prüfe, wer sich bindet - Zur Informationspflicht bei Immobilientransaktionen

Artikel in der NZZ vom 04.11.2014

11/11/2014

Wer eine Immobilie kauft, tut gut daran, das Objekt der Wahl vorgängig in baulicher und rechtlicher Hinsicht zu überprüfen. In gewissen Fällen ist aber der Verkäufer gehalten, relevante Informationen offenzulegen.

Veröffentlichung
NZZ 04.11.2014 / Real Estate
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Dr. Stefan Gerster, LL.M., MRICS
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