Baumängel unter Mietrecht & Werkvertragsrecht
Am 1. Januar 2013 sind neue Verjährungsvorschriften in Kraft getreten, die grosse Auswirkungen für das Bauwesen haben.
Jeder Bauherr wünscht sich ein möglichst mängelfreies Bauwerk; in der Praxis sind aber bei jedem noch so professionell ausgeführten Bauvorhaben eine Reihe von (i. d. R. unwesentlichen) Mängeln zu verzeichnen. Bei neu erstellten Mietobjekten (Wohn- oder Gewerbebauten) muss der Bauherr überdies darauf achten, dass das Bauwerk auch den Anforderungen der Mieter entspricht. Macht ein Mieter geltend, dass das Mietobjekt mangelhaft ist, wird der Bauherr versuchen, auf den Unternehmer Rückgriff zu nehmen. Bauherren und insbesondere ihre Berater und Vertreter (Architekt, Bauherrenvertreter etc.) sind gefordert, die Schnittstellen zwischen den abgeschlossenen Mietverträgen und Werkverträgen möglichst lückenlos zu regeln, sodass Konflikte zwischen mietrechtlichen und werkvertraglichen Ansprüchen, die sich zum Nachteil des Bauherrn auswirken, möglichst vermieden werden können.
Der vorliegende Beitrag soll das Bewusstsein für die Schnittstellen zwischen Mietverträgen und Werkverträgen in Bezug auf Mängel und deren Behebung schärfen und insbesondere aufzeigen, in welchen Situationen Konfliktpotenzial besteht und wie dieses minimiert werden kann.
MODULØR Magazin, 01/2013