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Wie Geschäftsführer und Verwaltungsräte haften

10/09/2018

Wie Geschäftsführer und Verwaltungsräte haften

Die richtige Versicherung kann vor Haftungsansprüchen schützen.

Wer im Geschäftsleben Führungsfunktionen hat und wichtige Entscheidungen trifft, der haftet mitunter mit seinem Privatvermögen. 

«Anything that can go wrong will go wrong», lautet ein bekanntes Bonmot, das auch auf die Geschäftswelt zutrifft. Bei Verwaltungsratsmitgliedern (Directors) und Geschäftsführern beziehungsweise Managern (Officers) verbleibt stets ein Haftungsrisiko, das unter Umständen beträchtliche Schadenersatzansprüche nach sich ziehen kann.

Daniel Jenny und Clemens von Zedtwitz verschaffen Ihnen in der NZZ Recht & Gesellschaft eine Übersicht über Haftungsvoraussetzungen und Möglichkeiten, sich zu schützen.

Zum Artikel Neue Zürcher Zeitung:

NZZ Recht & Gesellschaft

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Dr. Daniel Jenny, LL.M.
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Zürich
Dr. Clemens von von Zedtwitz, LL.M.