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05/12/2023
Green Claims – was es zu beachten gilt
Das Thema Nachhaltigkeit rückt immer stärker in den Fokus der Konsumentinnen und Konsumenten. So gibt es Untersuchungen, dass sich Produkte mit Green Claims besser verkaufen als andere. Doch wo liegen die Grenzen des Erlaubten bei Green Claims?
05/12/2023
Vielfältige rechtliche Bezugspunkte bei der Biodiversität
Biodiversität stellt das Funktionieren sämtlicher Öko­sys­tem­leis­tun­gen sicher, welche für den Menschen unverzichtbar sind: Sie versorgt uns mit Trinkwasser, sie bildet Grundlage zur Herstellung von Lebensmitteln und stellt Energieträger bereit. Sie reguliert das Klima und bietet natürlichen Schutz vor Naturgefahren. Biodiversität ist somit nicht nur für die Natur von zentraler Bedeutung. Vielmehr stellt sie eine Grundlage für unsere Gesellschaft und die gesamte Wirtschaft dar. Ein Grossteil der Unternehmen ist direkt oder indirekt auf sie und ihre Leistungen angewiesen.  Bio­di­ver­si­tät macht an der Landesgrenze keinen Halt und das Ankämpfen gegen den anhaltenden Lebensraum- und Artenverlust stellt eine globale Aufgabe dar. Auf rechtlicher Ebene bestehen deshalb diverse internationale Abkommen zur Erhaltung der Biodiversität. Als eines der wichtigsten internationalen Abkommen gilt die Bio­di­ver­si­täts­kon­ven­ti­on "Rio 1992" (CBD, Convention on Biological Diversity), welche für die Schweiz seit dem 1. Februar 1995 in Kraft ist. Mit der Unterzeichnung der CBD haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet, eine nationale Bio­di­ver­si­täts­stra­te­gie zu erarbeiten. Demzufolge hat der Bundesrat im Jahr 2012 für die Schweiz die "Strategie Biodiversität" verabschiedet. Deren Konkretisierung erfolgte im Aktionsplan 2017, welcher Massnahmen zur direkten und langfristigen Förderung der Biodiversität enthält, auf die Stärkung der Synergienutzung zwischen der Bun­des­bio­di­ver­si­täts­po­li­tik und Schnittstellen wie etwa der Landwirtschaft und Raumplanung abzielt und zudem auch den Zweck verfolgt, die Öffentlichkeit in Bezug auf die Problematik des Bio­di­ver­si­täts­ver­lus­tes zu sensibilisieren. Erst kürzlich hat der Bundesrat beschlossen, die erste Umsetzungsphase des Aktionsplanes (2017–2023) bis ins Jahr 2024 zu verlängern. Der Erhalt und die Förderung der Biodiversität stellen eine sek­to­renüberg­rei­fen­de Aufgabe dar, womit ihre rechtlichen Bezugspunkte besonders vielfältig sind. Ein massgebendes Rahmenwerk auf nationaler Ebene ist das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG). Dieses bezweckt unter anderem die Erhaltung der biologischen Vielfalt und Förderung der nachhaltigen Nutzung ihrer Bestandteile (Art. 1 Bst d und dbis NHG). Bedeutsame Regelungen zum Schutz der Biodiversität finden sich weiter im Land­wirt­schafts­ge­setz, im Ge­wässer­schutz­ge­setz, im Raum­pla­nungs­ge­setz, im Waldgesetz, im Jagdgesetz sowie in den jeweils dazugehörigen Verordnungen. Darüber hinaus bestehen auch auf kantonaler und kommunaler Ebene diverse Regelungen, welche auch die Biodiversität betreffen. Zu denken ist dabei insbesondere – aber in keiner Weise abschliessend – an die diversen Regelungen der Kantone und der Gemeinden im Bereich der Raumplanung. Immer mehr Unternehmen setzen sich aktiv für das Thema Nachhaltigkeit ein. Der Schutz der Biodiversität hat in der Schweiz bisher jedoch (noch) keinen Eingang in die ESG- Be­richt­erstat­tungs­pflich­ten der Unternehmen (Art. 964a ff. des Ob­li­ga­tio­nen­rechts) gefunden. Anders in der Europäischen Union, wo die Biodiversität und Ökosysteme als Teilaspekt der ESG- Be­richt­erstat­tungs­pflich­ten gelten. Es ist keineswegs ausgeschlossen, dass die Schweiz hier mittelfristig mit der EU gleichzieht. Im September 2020 wurde in der Schweiz die sogenannte Bio­di­ver­si­täts­in­itia­ti­ve eingereicht. Mit einer Anpassung der Bundesverfassung sollen Bund und Kantone dazu verpflichtet werden, die Biodiversität besser zu schützen und hierfür mehr Flächen und mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Obwohl der Bundesrat die Initiative ablehnt, befürwortet er laut seiner Botschaft das Anliegen der Initiative im Grundsatz und stimmt dem dringenden Handlungsbedarf zu. Er reichte dem Parlament daher einen indirekten Gegenvorschlag ein, auf welchen der Ständerat allerdings nicht eingetreten ist. Die Initiative wird somit ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung gelangen. Sollte die Initiative angenommen werden, so dürfte deren konkrete Umsetzung viel zu reden geben.
14/11/2023
Legal Flash - Bundesrat will im Kampf gegen Greenwashing bei Fi­nanz­pro­duk­ten...
Hintergrund 2022 wurden in der Schweiz nachhaltige Investitionen in Höhe von rund 1,98 Billionen Schweizer Franken getätigt, so der Branchenverband Swiss Sustainable Finance (SSF). Die Zahl der Fälle von Greenwashing durch Banken und Fi­nanz­dienst­leis­ter auf der ganzen Welt ist in den letzten 12 Monaten gemäss RepRisk um 70 % gestiegen. Am 30. September 2023 ist die schweizerische Selbst­re­gu­lie­rung für eine nachhaltige Ver­mö­gens­ver­wal­tung der Asset Management Association Switzerland (AMAS) in Kraft getreten. Diese Nach­hal­tig­keits-Selbst­re­gu­lie­rung stellt einen weiteren Schritt bei der Umgestaltung des schweizerischen Re­gu­lie­rungs­rah­mens dar, um nachhaltige Konzepte, Grundsätze und Regeln zu integrieren. Zusätzlich veröffentlichte die AMAS zusammen mit dem SSF am 4. Oktober 2023 den Swiss Stewardship Code, ein Leitfaden zur Ausübung von Ak­tio­närs­rech­ten durch Investoren in der Schweiz. Diese neuen Initiativen folgen auf die Selbst­re­gu­lie­rung der Schweizerischen Ban­kier­ver­ei­ni­gung (SBVg) zur ESG-Integration, die im Juni 2022 von der SBVg erlassen wurde und am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Aus Sicht des Eidgenössischen Fi­nanz­de­par­te­ments (EFD) sind diese Massnahmen aktuell aber nicht ausreichend. Wie das EFD den Bundesrat am 25. Oktober 2023 informiert hat, wird es daher bis Ende August 2024 einen Ver­ord­nungs­vor­schlag für eine „prin­zi­pi­en­ba­sier­te staatliche Regulierung“ hinsichtlich Greenwashing bei Finanzprodukten ausarbeiten, sollte die Branche nicht nachbessern. Key Findings Schweizerische Selbst­re­gu­lie­rung für nachhaltige Ver­mö­gens­ver­wal­tung  Der Begriff der “Nach­hal­tig­keit” ist von zentraler Bedeutung für die Anwendung der Nach­hal­tig­keits-Selbst­re­gu­lie­rung. Ein blosser Verweis auf einzelne Elemente oder Nach­hal­tig­keits­an­sät­ze, wie z.B. Ausschlüsse bestimmter Emittenten oder ein einfacher ESG-In­te­gra­ti­ons­an­satz, wird nicht als ausreichend angesehen. Wenn nur auf die Anwendung eines ESG-In­te­gra­ti­ons­an­sat­zes Bezug genommen wird, muss klar darauf hingewiesen werden, dass die betreffende kollektive Kapitalanlage nicht nachhaltig ist oder nicht nachhaltig verwaltet wird. Das Gleiche gilt für eine nachhaltige Strategie, die ausschliesslich auf den Ausschlussansatz abstellt. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Verweis auf einen bestimmten Ansatz oder ein allgemeiner Verweis auf Nachhaltigkeit oder ESG ein Green­wa­shing-Ri­si­ko darstellen kann, unabhängig davon, ob die Nach­hal­tig­keits-Selbst­re­gu­lie­rung Anwendung findet, falls dieser Verweis irreführend oder verwirrend ist oder nicht der Art der Vermögenswerte oder des Anlageansatzes entspricht. Die Anwendung vergleichbarer ausländischer Standards – wie die EU Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) – reicht aus, um die von der AMAS herausgegebene Nach­hal­tig­keits-Selbst­re­gu­lie­rung zu erfüllen. Die Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie mit Angabe des verfolgten Anlageansatzes (z. B. Ausschlüsse, Impact Investing, thematisches Investieren usw.) muss den Anlegern zugänglich gemacht werden. Im Ver­mö­gens­ver­wal­tungs­ver­trag (direkt oder über einen Anhang) ist der Mindestanteil der Anlagen festzulegen, die den in der Anlagepolitik definierten Nach­hal­tig­keits­an­for­de­run­gen entsprechen müssen. Die Anleger werden mindestens einmal im Jahr in einem Bericht über die Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie informiert. Bei Im­pact-In­ves­t­ing-Stra­te­gien muss die jährliche Be­richt­erstat­tung aufzeigen, inwieweit die angegebenen Nach­hal­tig­keits­zie­le erreicht wurden. Key Findings Swiss Stewardship Code  Ziel dieses Kodex ist es, die aktive Ausübung der Aktionärsrechte durch Investoren in der Schweiz zu fördern, eine nachhaltigere Wirtschaft zu entwickleln und die langfristige Rendite für Investoren unter Be­rück­sich­ti­gung der Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken zu erhöhen. Der Kodex ist nicht verbindlich. Er ist auf freiwilliger Basis anwendbar und spricht lediglich Empfehlungen aus. Nach Angaben von AMAS und SSF sind die Grundsätze des Kodex mit den Global Stewardship Principles des International Corporate Governance Network (ICGN) abgestimmt. Die Leitlinie richtet sich an Anleger, aber auch an deren Ver­mö­gens­ver­wal­ter und andere Dienstleister, die für Anleger Ste­ward­ship-Ak­ti­vi­tä­ten übernehmen. Die Leitlinie ergänzt die bestehenden zivil- und ver­wal­tungs­recht­li­chen Verpflichtungen. Mit anderen Worten: Der Kodex steht nicht im Widerspruch zu diesen Verpflichtungen oder Anforderungen, und die Einhaltung seiner Grundsätze entbindet Anleger und/oder Dienstleister nicht davon, diese ebenfalls einzuhalten. Insgesamt enthält die Leitlinie aus neun Grundsätze für eine wirksame Stewardship: (1) Governance, (2) Ste­ward­ship-Richt­li­ni­en, (3) Abstimmungen, (4) Engagement, (5) Eskalation, (6) Überwachung von Be­tei­li­gungs­un­ter­neh­men, (7) Delegation von Ste­ward­ship-Ak­ti­vi­tä­ten, (8) In­ter­es­sen­kon­flik­te und (9) Transparenz und Be­richt­erstat­tung. Weitere Informationen dazu sind hier zu finden. Obwohl der Swiss Stewardship Code prin­zi­pi­en­ba­siert ist, enthält er mehrere spezifische Empfehlungen und eine klare Methodik, die Investoren, Ver­mö­gens­ver­wal­tern und anderen Dienstleistern, die sich für nachhaltige Investitionen und Stewardship einsetzen, eine nützliche Hilfe sein können. Fazit Das Inkrafttreten der Nach­hal­tig­keits-Selbst­re­gu­lie­rung ist ein weiterer Schritt bei der Umgestaltung des schweizerischen Re­gu­lie­rungs­rah­mens, um darin nachhaltige Konzepte, Grundsätze und Regeln zu integrieren. Die AMAS fördert Lösungen und Initiativen für einen angemessenen nachhaltigen Rahmen für die Schweizer Ver­mö­gens­ver­wal­tungs­bran­che, wie z.B. den erwähnten Swiss Stewardship Code, der gemeinsam mit Swiss Sustainable Finance SSF entwickelt wurde, oder die Förderung des bereits bestehenden Swiss Climate Scores. Angesichts der Absicht des EFD, Greenwashing möglicherweise staatlich zu regulieren, werden die kommenden Monate entscheidend dafür sein, ob sich die Schweiz für eine Selbst­re­gu­lie­rung, eine strenge Regulierung oder sogar für eine Kombination aus beiden Ansätzen entscheiden wird.
21/09/2023
Podcast Episode #18 | Greenwashing im Social Media Marketing
Rechtliche Konsequenzen bei unlauterer Nach­hal­tig­keits­wer­bung
03/11/2022
Podcast Episode #11 | ESG @ CMS
Ein Thema, das alle betrifft und derzeit einen sehr hohen Stellenwert hat, ist Nachhaltigkeit. Hierfür hat sich der Begriff ESG in der Unternehmenswelt etabliert. Wir erzählen, wie unsere Kanzlei sich in diesen Bereichen engagiert und zu einer nachhaltigen Entwicklung beiträgt.
21/06/2022
Green Leases - Grüne Mietverträge
Nachhaltigkeit in der Im­mo­bi­li­en­bran­che hiess bisher vor allem nachhaltiges Bauen, Reduktion fossiler Brennstoffe und Etablierung einer Kreis­lauf­wirt­schaft. Nun steigt das Bewusstsein, dass auch eine nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung von Immobilien sichergestellt werden soll.
06/04/2022
Podcast Episode #6 | Green Leases
Nachhaltigkeit bei der Im­mo­bi­li­en­nut­zung
16/09/2021
Law On Air | CMS Podcast für Rechtsfragen
Willkommen beim Podcast der Anwaltskanzlei CMS Schweiz. Mit unseren Gästen diskutieren unsere Anwältinnen und Anwälte Rechtsfragen, die bewegen.
09/08/2021
Gesamtheitlicher Com­pli­ance-An­satz im Fokus: Neue Pflichten für Schweizer...
Der Trend zu einer verstärkten Beachtung einer "Corporate Social Responsibility" (CSR) hat längst auch in der Schweiz Fuss gefasst. Unternehmen im In- und Ausland sehen sich mit wachsenden Anforderungen an eine ver­ant­wor­tungs­vol­le Un­ter­neh­mens­füh­rung kon­fron­tiert.Jüngs­tes Beispiel der rechtlichen Entwicklungen in diesem Bereich ist der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für ver­ant­wor­tungs­vol­le Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt". Mit Ablauf der Referendumsfrist am 5. August 2021 werden die neuen Sorgfalts- und Be­richt­erstat­tungs­vor­schrif­ten über nichtfinanzielle Belange sowie in den Bereichen Kon­flikt­mi­ne­ra­li­en und Kinderarbeit in der Schweiz voraussichtlich per 1. Januar 2022 in Kraft treten. Als effizientes Werkzeug, um den steigenden regulatorischen Anforderungen in einem komplexen Un­ter­neh­mens­ge­fü­ge gerecht zu werden, hat sich in den letzten Jahren in zahlreichen Unternehmen der GRC-Ansatz etabliert. Mittels einer gesamtheitlichen Be­trach­tungs­wei­se werden die Bereiche Governance, Risk und Compliance unter einem Dach vereint. Unternehmen tun gut daran, ihre Com­pli­ance-Struk­tu­ren einer kritischen Prüfung zu unterziehen und gegebenenfalls an die jüngsten Entwicklungen anzupassen.