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90%-Test: Verfassungsrechtliche Zweifel am reformierten Erbschaftsteuergesetz

14/11/2019

Wird betriebliches Vermögen durch Schenkung oder im Rahmen eines Erbfalls übertragen, können Steuerbefreiungen zur Anwendung kommen (§§ 13a ff. ErbStG). Diese Steuerbefreiungen werden jedoch vollständig nicht gewährt, wenn das sog. Verwaltungsvermögen die Grenze von 90% des Unternehmenswerts erreicht (§ 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG). Es handelt sich hierbei um ein Alles-oder-Nichts-Prinzip. Die Regelung wurde in das Gesetz eingefügt, um (mehr…)

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Luise Uhl-Ludäscher, Dipl.-Ökonomin, Dipl.-Finanzwirtin (FH)
Principal Counsel
Stuttgart