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Ablösung eines Jubiläumsgeldes durch Gesamtbetriebsvereinbarung

15/03/2018

Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern Leistungen vorbehaltlos zusagen, können sich von dieser Zusage nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen wieder lösen. Individualrechtlich ist der Arbeitgeber regelmäßig auf das Einverständnis des Arbeitnehmers angewiesen, da eine Änderungskündigung nur in seltensten Fällen Erfolg verspricht. Für die Praxis bedeutsam ist daher die Frage, ob sich der Arbeitgeber durch betriebliche Normen (insbesondere in Form von Betriebsvereinbarungen) von (mehr…)

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Daniel Hennig
Counsel
Köln
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Lennard Martin Lürwer
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