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Abzugsverbot für Schuldzinsen – BFH verwirft Auffassung der Finanzverwaltung zu Überentnahmen

26/07/2018

Dies hat der BFH mit Urteil vom 14. März 2018 (Az. X R 17/16) entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung entschieden (vgl. BMF v. 17. November 2005, BStBl. I 2005, 1019 Rz. 11). Die Entscheidung ist insbesondere für Einzelunternehmer und Personengesellschaften im Bereich des Mittelstands von großer Bedeutung. Betrieblich veranlasste Schuldzinsen nur begrenzt abziehbar (§ 4 Abs. 4a EStG) Im Fall sog. (mehr…)

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Dr. Martin Mohr
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