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Änderung der Vergabeunterlagen durch Bieter – Ausschluss doch nicht zwingend?

03/09/2019

Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen sowohl bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen als auch bei der Vergabe von Bauaufträgen zum zwingenden Ausschluss des betreffenden Angebots (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV bzw. § 16 Nr. 2 i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 VOB/A-EU). Als klassischen Anwendungsfall ist bisher z.B. angesehen worden, dass ein Bieter seinem Angebot ein Begleitschreiben beifügt, in (mehr…)

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Dr. Sven Brockhoff
Counsel
Stuttgart