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Änderung eines Grundstückskaufvertrages zwischen Auflassung und Eigentumsumschreibung formbedürftig?

09/11/2018

In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob nachträgliche Änderungen des notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrages beurkundungspflichtig sind. Änderungen und Ergänzungen eines schon beurkundeten, aber noch nicht im Grundbuch vollzogenen Vertrages sind grundsätzlich nach § 311b Abs. 1 BGB formbedürftig. Ausgenommen hiervon sind nach ständiger Rechtsprechung des BGH (zuletzt Urteil v. 28. September 1984 – V ZR 43/83) solche Änderungsvereinbarungen, (mehr…)

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Lukas Potstada
Counsel
Stuttgart