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Änderungen am elektronischen Transparenzregister durch Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinien

15/08/2019

Die Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie steht bevor. Es zeichnen sich zum Teil überraschende Änderungen zum Transparenzregister ab. Der Gesetzgeber droht indessen die Gelegenheit für dringende, gesetzgeberische Klarstellungen zu verpassen.

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Dr. Dirk Schauer
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Stuttgart