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Aktueller Stand zum elektronischen Transparenzregister für Stiftungen (Stand September 2017)

25/09/2017

An das elektronische Transparenzregister (www.transparenzregister.de) sind die „wirtschaftlich Berechtigten“ mit persönlichen Daten zu melden, die hinter Kapitalgesellschaften, eingetragenen Personengesellschaftern aber auch hinter rechtsfähigen und unselbstständigen Stiftungen, Trusts und trustähnlichen Gestaltungen stehen. Die Zeit drängt – erstmalige Übermittlung in Kürze Die erforderlichen Angaben müssen erstmalig bis zum 1. Oktober 2017 an das Transparenzregister übermittelt werden. Ein Unterlassen der Meldung ist bußgeldbewehrt (mehr…)

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Dr. Dirk Schauer
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Hans Christian Blum
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