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Ambulante Leistungserbringung durch Krankenhäuser

16/06/2017

Vom Gesetzgeber veranlasst, verschwimmt die Grenze zwischen ambulantem und stationärem Sektor zunehmend. Dies soll sowohl den Krankenhäusern als auch den Vertragsärzten mehr Raum und Flexibilität bei der Patientenversorgung verschaffen. Insbesondere Krankenhäuser können nun im Bereich der ambulanten Versorgung weitere Leistungen erbringen. Die Möglichkeit der Leistungserbringung kann mittels verschiedener Kooperationsformen erfolgen. Erwähnenswert sind hier die ambulante spezialärztliche Versorgung, Medizinische Vorsorgungszentren (MVZ) (mehr…)

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Dr. Florian Plagemann, LL.M. (Cornell University)
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Frankfurt