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App mit Kundenfeedbackfunktion: Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates

13/09/2017

Das ArbG Heilbronn entschied mit Beschluss vom 08. Juni 2017 (Az.: 8 BV 6/16), dass der Einsatz einer vom Arbeitgeber betriebenen Smartphone-App, die ein Kundenfeedback ermöglicht, keine technische Überwachungseinrichtung ist. Selbst wenn durch die App vereinzelt Daten über die Leistung und das Verhalten der Beschäftigten weitergeleitet werden, ist im Einzelfall das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (mehr…)

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Dr. Gerlind Wisskirchen
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