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Arbeitnehmerüberlassung: Abweichung vom Gleichstellunggrundsatz nur bei Beachtung des „Gesamtschutzes“ der Zeitarbeitnehmer

18/07/2022

Die Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz durch Tarifverträge erfordert die Achtung des Gesamtschutzes der Zeitarbeitnehmer. Dafür sollen nach Ansicht des Generalanwalts am EuGH Ausgleichsvorteile notwendig sein.

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Dr. Alexander Bissels
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Dr. Jonas Singraven
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