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Arbeitnehmerüberlassung: Kein Anspruch auf Vergütung des Co-Lieferanten gegenüber dem Master

19/01/2022

Regelmäßig hat der Co-Lieferant in dem vertraglichen Dreiecksverhältnis einer Master-Vendor-Konstruktion keinen eigenen unmittelbaren Vergütungsanspruch gegenüber dem Master selbst, sondern ausschließlich gegen den Kunden, bei dem die Zeitarbeitnehmer eingesetzt werden.

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Dr. Alexander Bissels
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Kira Falter
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