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ASV: Die ambulante spezialärztliche Versorgung

17/10/2016

Durch die Einführung eines sektorenverbindenden Versorgungsbereichs der ambulanten spezialärztlichen Versorgung („ASV″) soll die strenge sektorale Aufteilung der GKV-Versorgung aufgehoben und somit neben die ambulante, stationäre und integrierte Versorgung ein eigener Versorgungsbereich zur Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten treten. Dieser Versorgungsbereich soll sich vor allem durch intersektorale Kooperationsmöglichkeiten von Spezialisten auszeichnen. Hierdurch sollen die Erfolgsaussichten der Therapie schwer behandelbarer Krankheiten erhöht (mehr…)

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Dr. Florian Plagemann, LL.M. (Cornell University)
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Frankfurt