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Auch (Kartellrechts-) Irrtum schützt vor Strafe nicht

21/06/2013

Nach einer Entscheidung des EuGH von Anfang dieser Woche kann die Europäische Kommission auch dann eine Geldbuße gegen ein Unternehmen verhängen, wenn das Unternehmen auf eine Entscheidung seiner nationalen Wettbewerbsbehörde vertraut hat, die sein Verhalten als nicht wettbewerbswidrig eingestuft hat.

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Michaela von Voß