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Auskunftsanspruch: Interne Vermerke sind herauszugeben

21/11/2019

Verarbeitet ein Verantwortlicher personenbezogene Daten, so hat die betroffene Person gemäß Art. 15 DSGVO das Recht, Auskunft über diese Daten zu erhalten. Dieser Auskunftsanspruch ist ein zentrales Betroffenenrecht – nur wer Kenntnis davon hat, welche persönlichen Daten existieren und wie sie verarbeitet werden, kann weitere Rechte wie Löschung, Berichtigung oder Einschränkung der Verarbeitung geltend machen. Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs nach Art. (mehr…)

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Dr. Arne Schmieke
Senior Associate
Köln