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Auskunftsanspruch nach Entgelttransparenzgesetz gilt nicht für freie Mitarbeiter

22/03/2019

Das erst 2017 vom Bundestag verabschiedete Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) hat die Durchsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zwischen Männern und Frauen hinsichtlich des Entgelts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit zum Ziel. Dazu sieht es in § 10 einen individuellen Auskunftsanspruch vor, der dem einzelnen Arbeitnehmer* Informationen zur Entlohnung von mit seiner Tätigkeit vergleichbaren Tätigkeiten verschaffen soll. Der einzelne Arbeitnehmer soll die Entgeltstruktur des Arbeitgebers (mehr…)

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Autoren

Anke Kuhn