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BAG zur Unterschrift bei Massenentlassungsanzeige

14/06/2019

Für Verwirrung sorgte im vergangenen Jahr eine Entscheidung des LAG Baden-Württemberg (Urteil v. 21. August 2018 – 12 Sa 17/18): Es hatte die Ansicht vertreten, dass der Arbeitgeber vor Einreichung der Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit die Kündigungen nicht unterschreiben dürfe. Das BAG hat diese Entscheidung nun korrigiert und damit für Klarstellung gesorgt. Auffassung des LAG war praktisch kaum umsetzbar Die Auffassung des LAG Baden-Württemberg (mehr…)

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Patricia Jares
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Köln
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Dr. Felix Fuchs
Counsel
Köln